Eine Untätigkeitsklage gegen die für das Kernkraftwerk Krümmel (1 346 MW) zuständige Atomaufsicht Schleswig-Holstein hat Greenpeace am 14. September beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingereicht.
Die Atomaufsicht hat bisher nicht fristgerecht auf den Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Krümmel reagiert, begründete die Umweltorganisation ihr Vorgehen. Diesen hatte Greenpeace am 11. August vergangenen Jahres gestellt. Begründet wurde der Antrag mit dem Atomgesetz, das einen Widerruf der Betriebsgenehmigung wegen erwiesener Unzuverlässigkeit des Anlagenbetreib
Dienstag, 14.09.2010, 14:16 Uhr
Michael Pecka
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