Bundesratsgebäude in Berlin. Quelle: Georg Eble
Bundestag und Bundesrat haben das StromVKG beschlossen. Das Gesetz soll mit neuen Kraftwerken und Speichern die Stromversorgung nach dem Kohleausstieg absichern.
Mit dem Beschluss des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetzes (StromVKG) haben Bundestag und Bundesrat den Weg für den Aufbau neuer gesicherter Stromerzeugungskapazitäten freigemacht. Das Gesetz soll sicherstellen, dass auch nach dem schrittweisen Kohleausstieg ausreichend Leistung zur Verfügung steht, wenn Wind- und Solarenergie nicht ausreichen. Noch 2026 sollen die ersten Ausschreibungen für insgesamt 11.000 MW neuer Kapazitäten starten.
Die Bundesregierung plant, dass die neuen Kraftwerke spätestens Ende 2031 ans Netz gehen. Zunächst sollen sie mit Erdgas betrieben werden, später jedoch auf Wasserstoff umgestellt werden können. Ergänzend sieht das Gesetz Ausschreibungen für Batteriespeicher sowie Regelungen für das Pooling kleiner Anlagen vor. Ab 2032 soll ein Kapazitätsmarkt entstehen, der neben Kraftwerken auch Speicher und weitere Flexibilitäten einbezieht.
Langer Weg zum Gesetz
Im parlamentarischen Verfahren wurden mehrere Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Dazu zählen eine Anhebung der Gebotsobergrenze, überarbeitete Anforderungen an die Langzeitverfügbarkeit sowie Anpassungen bei der regionalen Verteilung der neuen Kraftwerkskapazitäten. Künftig soll zunächst mindestens ein Drittel der Zuschläge auf Standorte im Norden und Osten Deutschlands entfallen, bevor der sogenannte Südbonus greift.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet das Gesetz als wichtigen Schritt für die Versorgungssicherheit. „Dieses Gesetz ist ein Einstieg vor dem Ausstieg“, sagt Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae mit Bezug auf das Abschalten der Kohlekraftwerke. Gleichzeitig müsse sich die Politik zügig auf einen Kapazitätsmarkt verständigen, der Kraftwerke, Speicher und Flexibilitäten planbar einbettet sowie auf weitere Reformen etwa beim Erneuerbare-Energien-Gesetz und beim Netzausbau, fordert sie.
Verbesserte Ausschreibungsbedingungen verhandelt
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt insbesondere die Änderungen an den Ausschreibungsbedingungen. Laut VKU wurden Sicherheitsleistungen und Strafzahlungen reduziert sowie Bürgschaftsfristen verkürzt. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte, diese Anpassungen verbesserten die Beteiligungsmöglichkeiten von Stadtwerken und stärkten den Wettbewerb bei den Ausschreibungen.
Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht Fortschritte für Batteriespeicher. Der Verband aus Berlin verweist darauf, dass Leistungsanforderungen und Regelungen für Anlagenpools angepasst wurden. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erklärte jedoch, Speicher würden gegenüber Gaskraftwerken weiterhin strukturell benachteiligt. Aus Sicht des Verbandes bleibe die Ausschreibungssystematik überwiegend auf Gaskraftwerke ausgerichtet.
Noch mehr Leistung notwendig
Unterstützung kommt auch vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK). Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert bezeichnete das Gesetz als wichtigen Schritt zur Sicherung der Stromversorgung. Zugleich verwies er darauf, dass künftig voraussichtlich mehr gesicherte Leistung benötigt werde als bislang vorgesehen. Zudem müsse die Finanzierung so ausgestaltet werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nicht durch steigende Stromkosten beeinträchtigt werde.
Neben den Verbänden äußerten sich auch Unternehmen positiv. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG sieht im StromVKG eine wichtige Grundlage für Investitionen in neue gesicherte Kraftwerkskapazitäten. „Es kommt nun darauf an, eine schnelle EU-Notifizierung des StromVKG herbeizuführen, da sonst ein geregeltes Ausschreibungsverfahren erschwert wird und keine endgültige Investitionssicherheit besteht“, sagt Georg Stamatelopoulos, Vorstandsvorsitzender der EnBW.
Umweltorganisationen gegen fossile Gaskraftwerke
Kritik kommt unter anderem von Greenpeace. Die Umweltorganisation sieht im Gesetz eine milliardenschwere Förderung neuer Gaskraftwerke zulasten der Stromverbraucher. Statt fossile Kraftwerke zu unterstützen, sollten nach Auffassung der Organisation stärker Batteriespeicher, Lastmanagement und weitere klimafreundliche Flexibilitätsoptionen gefördert werden.
Auch die Deutsche Umwelthilfe kritisiert nach eigenen Angaben, insbesondere die höheren Gebotsobergrenzen bei den Ausschreibungen. Der Verband geht davon aus, dass dadurch die Förderung und damit die Belastung der Stromkunden höher ausfallen könnte als ursprünglich angenommen. (sh)
Freitag, 10.07.2026, 15:38 Uhr
Susanne Harmsen
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