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Die Bundesnetzagentur stellt der deutschen Tochter des russischen Gaskonzerns ein Ultimatum, bis zu dem sie der Pflicht zum Unbundling nachgekommen sein muss.
Durch einen Beschluss der Bundesnetzagentur wird Gazprom Germania verpflichtet, entweder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an den Transportnetzbetreibern Gascade und NEL bis spätestens 20.November 2014 aufzugeben oder den Vertrieb von Erdgas als Kraftstoff spätestens ab diesem Datum einzustellen. Nach Auffassung der Schlusskammer sind die Beteiligungen an den Netzbetreibern und das Tankstell
Dienstag, 17.06.2014, 16:06 Uhr
Fritz Wilhelm
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