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Die Gasmarktgebiete Gaspool und NCG können im kommenden Winter weiter ein Konvertierungsentgelt erheben. Die Bundesnetzagentur prüft sogar eine Verlängerung der Genehmigung.
Der Beibehaltung des Konvertierungsentgeltes für die bilanzielle Konvertierung von H-Gas nach L-Gas durch die Marktgebietsverantwortlichen Gaspool und NetConnect Germany (NCG) vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. März 2017 werde nicht widersprochen, teilte die Bundesnetzagentur am 9.
Mittwoch, 11.05.2016, 12:33 Uhr
Peter Focht
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