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Energie & Management > Europaeische Union - EU-Umweltausschuss einigt sich auf CO2-Grenzabgabe
Quelle: Shutterstock / Lightspring
Europaeische Union

EU-Umweltausschuss einigt sich auf CO2-Grenzabgabe

Eine weitgehende Reform des europäischen Emissionshandels (ETS) in der EU ist einen Schritt näher gerückt. 
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte in Brüssel dafür, den Handel mit CO2-Zertifikaten auf die Bereiche Straßenverkehr und Gebäude auszuweiten. Der Kompromiss, auf den sich die Abgeordneten des EU-Parlaments nach langen Verhandlungen geeinigt hatten, sieht vor, dass Unternehmen für den CO2-Ausstoß ihrer Gebäude und Fahrzeuge ab 2025 zahlen müssen. Für private Häuser und Autos soll der Emissionshandel frühestens ab 2029 gelten. 

Darüber hinaus einigte sich der Umweltausschuss auf die Einführung einer CO2-Grenzabgabe, ein Aufschlag auf Importe bestimmter Produkte wie Stahl, Zement und Aluminium aus Ländern, in denen niedrigere Klimaschutzstandards gelten. Die Abgabe soll vor allem eine Abwanderung von CO2-intensiven Industriezweigen in diese Staaten verhindern. Im Gegenzug soll die Ausgabe kostenloser Emissionszertifikate an bestimmte Wirtschaftszweige in der EU stufenweise bis 2030 auslaufen.

Die Ausweitung des Emissionshandels ist Teil des von der EU angestrebten Klimapakets. Bis 2030 will die EU ihren CO2-Ausstoß um 55 % verringern. Der ETS-Reformentwurf des Umweltausschusses wird voraussichtlich im Juni im Parlamentsplenum zur Abstimmung gestellt. Anschließend würden die Verhandlungen des Parlaments mit den Mitgliedstaaten beginnen.

Mittwoch, 18.05.2022, 10:55 Uhr
Christine Büttner
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EU-Umweltausschuss einigt sich auf CO2-Grenzabgabe
Eine weitgehende Reform des europäischen Emissionshandels (ETS) in der EU ist einen Schritt näher gerückt. 
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte in Brüssel dafür, den Handel mit CO2-Zertifikaten auf die Bereiche Straßenverkehr und Gebäude auszuweiten. Der Kompromiss, auf den sich die Abgeordneten des EU-Parlaments nach langen Verhandlungen geeinigt hatten, sieht vor, dass Unternehmen für den CO2-Ausstoß ihrer Gebäude und Fahrzeuge ab 2025 zahlen müssen. Für private Häuser und Autos soll der Emissionshandel frühestens ab 2029 gelten. 

Darüber hinaus einigte sich der Umweltausschuss auf die Einführung einer CO2-Grenzabgabe, ein Aufschlag auf Importe bestimmter Produkte wie Stahl, Zement und Aluminium aus Ländern, in denen niedrigere Klimaschutzstandards gelten. Die Abgabe soll vor allem eine Abwanderung von CO2-intensiven Industriezweigen in diese Staaten verhindern. Im Gegenzug soll die Ausgabe kostenloser Emissionszertifikate an bestimmte Wirtschaftszweige in der EU stufenweise bis 2030 auslaufen.

Die Ausweitung des Emissionshandels ist Teil des von der EU angestrebten Klimapakets. Bis 2030 will die EU ihren CO2-Ausstoß um 55 % verringern. Der ETS-Reformentwurf des Umweltausschusses wird voraussichtlich im Juni im Parlamentsplenum zur Abstimmung gestellt. Anschließend würden die Verhandlungen des Parlaments mit den Mitgliedstaaten beginnen.

Mittwoch, 18.05.2022, 10:55 Uhr
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