BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm beim Policy-Briefing. Quelle: Susanne Harmsen
Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat im Policy-Briefing vom 27. März zentrale Punkte zum geplanten Netzpaket und zur EEG-Novelle 2027 eingeordnet und mehr Tempo gefordert.
Die steigenden Energiepreise durch den Iran-Krieg führen die Notwendigkeit des Ausbaus der Windenergie aus Gründen der Resilienz erneut vor Augen. Dies stellte der Bundesverband Windenergie (BWE) in seinem Policy-Briefing vom 27.
März fest. Die seit langem versprochenen Referentenentwürfe zum Netzanschlusspaket und dem EEG 2027 ließen allerdings weiter auf sich warten, kritisierte BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm. Dafür beschloss das Bundeskabinett am 25. März das Klimaschutzsofortprogramm.
Dies begrüßte Axthelm, da darin 12.000
MW zusätzlicher Windkraftausschreibung vorgesehen sind, was die Lücke aus bislang nicht erteilten Zuschlägen früherer Ausschreibungen schließe. Ein starker Wettbewerb besteht nach BWE-Einschätzung trotz größerem Auktionsvolumen weiter. Da die Anlagen vor 2030 ans Netz gehen sollen, müsse die Ausschreibung kurzfristig erfolgen, mahnte Axthelm. Dank der beschleunigten Antragsverfahren stünden genug Projekte in Bereitschaft, um auch ein zusätzliches Volumen zu füllen, versicherte er.
EEG und NetzpaketDie Pläne für das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 und das Netzanschlusspaket, seien durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) inzwischen bestätigt worden, sagte Axthelm. So solle das EEG 2027 eine stärkere Ausrichtung auf System- und Kosteneffizienz bewirken. Dafür würden Differenzverträge (CfD) und Resilienzausschreibungen nach dem Net Zero Industry Act der EU (NZIA) eingeführt. Auch für kleine erneuerbare Anlagen soll die Direktvermarktung des Stroms zum Regelfall werden und Dach-PV nicht mehr gefördert werden.
Das Netzpaket beabsichtige eine „Synchronisierung von Netzausbau und EE-Zubau“. Diese Pläne kritisierte Axthelm. „Nur weil die Erneuerbaren dreimal schneller sind als der Netzausbau, darf man sie jetzt nicht ausbremsen, sondern muss dem Netz helfen, Schritt zu halten“. Der „Redispatchvorbehalt“ in kapazitätslimitierten Gebieten sei ein Fehler, zumal gar keine verlässlichen Informationen über die tatsächliche Netzauslastung vorliegen, sagte Axthelm.
Außerdem werde nicht zwischen verschiedenen Stromquellen wie PV und Wind unterschieden, die zu unterschiedlichen Zeiten einspeisen. In Nordbayern sei demnach wegen hoher Sonnenstromspitzen am Mittag kein Platz mehr im Netz für Windkraft, obwohl diese vor allem morgens und abends Strom liefere.
Netzbetreiber in die Pflicht nehmenAxthelm forderte daher eine genauere Netzbetrachtung und eine bessere Anpassung der Einspeisung. Nach Auffassung des BWE solle nicht mehr der Netzbetreiber abregeln, sondern der Stromerzeuger. Dies biete die Chance, zusätzlich Speicher einzusetzen, die Überschussstrom aufnehmen, oder Direktlieferverträge mit Abnehmern zu schließen.
Dagegen begrüßte Axthelm erweiterte Pflichten für Netzbetreiber wie feste Rückmeldefristen aus Anschlussanträgen, eine transparente Ausweisung tatsächlicher Kapazitäten, die Möglichkeit zur Reservierung von Netzanschlusskapazitäten und die Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens. Der Verband kritisiert, dass der Netzausbau und eine verbesserte Netzauslastung selbst nicht Bestandteil des Pakets sind.
Redispatchkosten gehen meist an fossile KraftwerkeZu den oft kritisierten Redispatchkosten merkte Axthelm an, dass laut einer Bundestagsanfrage der Linken im Jahr 2025 drei Milliarden Euro Kosten entstanden. Der Löwenanteil ging allerdings an die Betreiber fossiler Kraftwerke. Demnach bekamen Erzeuger von erneuerbarem Strom, der abgeregelt werden musste, nur 435
Millionen Euro Entschädigung, was sogar 120
Millionen weniger waren als 2024. Auch deshalb sei es falsch, die Erneuerbaren auszubremsen, die ja fossile Kraftwerke ersetzen, argumentierte er.
In Bezug auf das Festlegungsverfahren Allgemeine Netzentgeltsystematik (AgNes) der Bundesnetzagentur äußerte Axthelm die Sorge, dass Politik und Regulierung hier widersprüchliche Rahmen festlegten. Wenn sich Stromeinspeiser an den Netzkosten beteiligen müssten und jährlich schwankende Kapazitätsentgelte ohne verbindliche Obergrenze gelten, sei dies weder für Projektierer noch Banken kalkulierbar.
„Besonders kritisch ist eine eventuelle rückwirkende Anwendung dieser Entgelte auf Bestandsanlagen. Dies untergräbt den Vertrauensschutz“, mahnte Axthelm. Stattdessen solle frühzeitig im Verfahrensablauf eine fixe oder mit wirtschaftlich vertretbarer Obergrenze gut kalkulierbare Einführung von Netzentgelten kommen. Die Risikominimierung verbessere Finanzierungskonditionen und führe zu einer Kostensenkung, wie auch Banken inzwischen in ihren Stellungnahmen äußerten.
Abschließend verwies Axthelm auf den Zeitdruck für die anstehenden Gesetze vor der parlamentarischen Sommerpause ab 6.
Juli 2026. Nach der Sommerpause finden im September drei Landtagswahlen statt, was Bundespolitik verzögere.
Freitag, 27.03.2026, 15:45 Uhr
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