Pflicht zum hydraulischen Abgleich in großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis. Dies soll für Firmen und öffentliche Gebäude (ab 1000 m2) sowie für große Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten gelten. Bei Wohngebäuden ab 10 Wohneinheiten muss dies bis September 2023 erfolgen, ab sechs Wohneinheiten bis September 2024. Der Eigentümer oder Vermieter soll die Kosten als Instandhaltungsmaßnahme tragen.
Pflicht zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen, was sich innerhalb der Nutzungsdauer amortisiere. Dies gelte für ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizungen.
Verpflichtung zu wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen für Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10.000 MWh pro Jahr ab dem 1. Oktober 2022. Maßnahmen aus Energieaudits sollen umgesetzt werden müssen. Auch Unternehmen würden dazu verpflichtet, den hydraulischen Abgleich vorzunehmen sowie ineffiziente Heizungspumpen auszutauschen.Pflicht zum hydraulischen Abgleich in großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis. Dies soll für Firmen und öffentliche Gebäude (ab 1000 m2) sowie für große Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten gelten. Bei Wohngebäuden ab 10 Wohneinheiten muss dies bis September 2023 erfolgen, ab sechs Wohneinheiten bis September 2024. Der Eigentümer oder Vermieter soll die Kosten als Instandhaltungsmaßnahme tragen.
Pflicht zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen, was sich innerhalb der Nutzungsdauer amortisiere. Dies gelte für ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizungen.
Verpflichtung zu wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen für Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10.000 MWh pro Jahr ab dem 1. Oktober 2022. Maßnahmen aus Energieaudits sollen umgesetzt werden müssen. Auch Unternehmen würden dazu verpflichtet, den hydraulischen Abgleich vorzunehmen sowie ineffiziente Heizungspumpen auszutauschen.