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Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 20. September das Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ohne Änderungen passieren lassen. Es kann damit in Kraft treten.
Das Gesetz ging schon vor längerer Zeit durch den Bundestag. Der Bundesrat hatte jetzt nach Angaben der ASEW trotz der Nichtberücksichtigung einer Evaluierungspflicht für die Bagatellgrenze bei der Auditpflicht keine Änderungen mehr. Künftig unterliegen Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von 500 000
Freitag, 20.09.2019, 15:26 Uhr
Armin Müller
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