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Energie & Management > Fernwärme - Energiedienstleister schlagen Alarm
Quelle: Fotolia.com, Stefan Welz
Fernwärme

Energiedienstleister schlagen Alarm

Unternehmen und Organisationen wie der „DENEFF HDL Hub“ drängen das Bundeswirtschaftsministerium, zeitnah den Abstimmungsprozess für die Novelle der AVB FernwärmeV voranzubringen.
Energiedienstleister (EDL) wie etwa Eon, Steag, Kofler Energies, der Branchenexperte Heinz Ullrich Brosziewski und Rüdiger Lohse vom Branchenverband Deneff EDL Hub protestieren: Die geänderte „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVB FernwärmeV) würge Vorhaben im Ansatz ab, mit innovativen und hocheffizienten Wärmenetzen erneuerbaren Energien und Abwärme zu nutzen, und so die Wärmewende zum erfolgreichen Projekt zu machen.

Denn die im vergangenen Oktober beschlossenen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wärmeversorgung entziehe dem Bau der nötigen Infrastruktur die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage, um beispielsweise Abwärme aus Rechenzentren, Wärmepumpen oder Solarthermie zur Beheizung von Quartieren oder Unternehmen nutzen zu können. Kurz: Sie bedeuten einen Stopp in notwendige Investitionen in den Klimaschutz.

Bezüglich der Änderungen in der AVB FernwärmeV hofft die Branche nun auf die nächste − größere − Novelle, die in Arbeit ist. Ein Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist noch nicht da, soll aber in den kommenden Tagen kommen.

So mahnt Jochen Handke, Geschäftsführer der Eon Energy Solutions: „Wir benötigen Investitionssicherheit, um die Wärmewende voranzubringen. Die letzten Änderungen der Allgemeinen Versorgungsbedingungen bewirken aber genau das Gegenteil. Dadurch gehen Investitionsanreize für die Sanierung und den Neubau von Wärmenetzen sowie für neue innovative und nachhaltige Projekte verloren.“

Die derzeitigen Neuregelungen räumen Abnehmern von Wärme aus Netzen etwa die Möglichkeit ein, während der Vertragslaufzeit zu kündigen. Das gilt ironischerweise insbesondere dann, wenn Netze auf erneuerbare Energien umgestellt werden, erklärt der Deneff EDL Hub. Diese einseitige Rechtslage bringe insbesondere Wärmelieferanten in Not, die in erneuerbare Wärmeversorgung in Quartieren und Gebäuden investieren. Springen Abnehmer ab, könne die Wärme aus den meist kleinen, lokalen Netzen, anders als bei Gas- oder Stromnetzen, nicht einfach an beliebige andere Abnehmer geliefert werden.

So stellt der Wärmenetzexperte Heinz Ullrich Brosziewski fest: „Die Transformation von Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und hocheffiziente KWK ist mit einem enorm hohen finanziellen Aufwand verbunden. Die hektischen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen unkalkulierbare Risiken. Aus meiner Beratungspraxis sind zahlreiche Neu- und Umbauvorhaben zum Erliegen gekommen, weil die Wärmenetzbetreiber keinerlei verlässliche Perspektive haben.“

Maximale Verunsicherung der EDL-Branche

Die Energiedienstleister sehen sich in einem Dilemma: Einerseits sollen sie möglichst schnell die politisch gewünschten innovativen Wärmenetze bauen, andererseits entzieht ihnen die Bundesregierung momentan die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage.

Die AVB-Fernwärme ist nicht die einzige regulatorische Fessel, die Anbieter plagt. Auch die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) stellt nach Ansicht der Energiedienstleister-Branche bereits seit Jahren für die Wärmelieferanten ein Hemmnis dar: Mit dem Gebot der Kostenneutralität bei der Wärmelieferung an Wohngebäude können Wärmelieferanten nicht, wie von der Politik gefordert, die notwendigen Investitionen in erneuerbare Energien in den Markt zu bringen.

„Die Wärmelieferverordnung und nun aktuell die Allgemeinen Versorgungsbedingungen haben zur maximalen Verunsicherung der Branche und auch der potenziellen Kunden geführt. Der Widerspruch zwischen den politischen Zielen und den unpassenden Rahmenbedingungen muss nun aufgelöst werden“, resümiert Rolf Naster von Kofler Energies.

Daher lautet der dringende Hilferuf an die neue Bundesregierung, die wesentlichen Regulierungen zu reformieren und faire Bedingungen für Wärmeanbieter, Eigentümer und Mieter zu schaffen. Dazu gehört auch die Bereitstellung des neuen Förderprogrammes „Bundesprogramm Effiziente Wärmenetze“, das die notwendigen Anreize schaffen soll, die zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele notwendig sind. Leider wartet das Programm seit vielen Monaten auf beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission.

Rüdiger Saß, Vertriebsleiter der Steag New Energies, ergänzt: „So wird die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung trotz der geplanten Förderprogramme sicher nicht stattfinden können. Durch die Änderung der allgemeinen Versorgungsbedingungen können wir aktuell keine neuen Investitionsentscheidungen für die Umstellung von Wärmenetzen auf Erneuerbare und für den Bau neuer Wärmenetze treffen.“

Die Herstellung eines Gleichgewichts der Wärmeversorgung zwischen Dekarbonisierung, Verbraucherschutz und langfristig planbarer Wirtschaftlichkeit sei nun besonders wichtig. Beispielsweise könnte dies durch besondere Schutzmaßnahmen für die Energiewende so wichtigen und wirtschaftlich vulnerablen kleineren und mittleren Wärmeversorgungen erfolgen, regen Martin Bornholdt und Rüdiger Lohse vom Branchennetzwerk Deneff EDL Hub an.

Mittwoch, 16.02.2022, 10:24 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Fernwärme - Energiedienstleister schlagen Alarm
Quelle: Fotolia.com, Stefan Welz
Fernwärme
Energiedienstleister schlagen Alarm
Unternehmen und Organisationen wie der „DENEFF HDL Hub“ drängen das Bundeswirtschaftsministerium, zeitnah den Abstimmungsprozess für die Novelle der AVB FernwärmeV voranzubringen.
Energiedienstleister (EDL) wie etwa Eon, Steag, Kofler Energies, der Branchenexperte Heinz Ullrich Brosziewski und Rüdiger Lohse vom Branchenverband Deneff EDL Hub protestieren: Die geänderte „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVB FernwärmeV) würge Vorhaben im Ansatz ab, mit innovativen und hocheffizienten Wärmenetzen erneuerbaren Energien und Abwärme zu nutzen, und so die Wärmewende zum erfolgreichen Projekt zu machen.

Denn die im vergangenen Oktober beschlossenen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wärmeversorgung entziehe dem Bau der nötigen Infrastruktur die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage, um beispielsweise Abwärme aus Rechenzentren, Wärmepumpen oder Solarthermie zur Beheizung von Quartieren oder Unternehmen nutzen zu können. Kurz: Sie bedeuten einen Stopp in notwendige Investitionen in den Klimaschutz.

Bezüglich der Änderungen in der AVB FernwärmeV hofft die Branche nun auf die nächste − größere − Novelle, die in Arbeit ist. Ein Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist noch nicht da, soll aber in den kommenden Tagen kommen.

So mahnt Jochen Handke, Geschäftsführer der Eon Energy Solutions: „Wir benötigen Investitionssicherheit, um die Wärmewende voranzubringen. Die letzten Änderungen der Allgemeinen Versorgungsbedingungen bewirken aber genau das Gegenteil. Dadurch gehen Investitionsanreize für die Sanierung und den Neubau von Wärmenetzen sowie für neue innovative und nachhaltige Projekte verloren.“

Die derzeitigen Neuregelungen räumen Abnehmern von Wärme aus Netzen etwa die Möglichkeit ein, während der Vertragslaufzeit zu kündigen. Das gilt ironischerweise insbesondere dann, wenn Netze auf erneuerbare Energien umgestellt werden, erklärt der Deneff EDL Hub. Diese einseitige Rechtslage bringe insbesondere Wärmelieferanten in Not, die in erneuerbare Wärmeversorgung in Quartieren und Gebäuden investieren. Springen Abnehmer ab, könne die Wärme aus den meist kleinen, lokalen Netzen, anders als bei Gas- oder Stromnetzen, nicht einfach an beliebige andere Abnehmer geliefert werden.

So stellt der Wärmenetzexperte Heinz Ullrich Brosziewski fest: „Die Transformation von Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und hocheffiziente KWK ist mit einem enorm hohen finanziellen Aufwand verbunden. Die hektischen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen unkalkulierbare Risiken. Aus meiner Beratungspraxis sind zahlreiche Neu- und Umbauvorhaben zum Erliegen gekommen, weil die Wärmenetzbetreiber keinerlei verlässliche Perspektive haben.“

Maximale Verunsicherung der EDL-Branche

Die Energiedienstleister sehen sich in einem Dilemma: Einerseits sollen sie möglichst schnell die politisch gewünschten innovativen Wärmenetze bauen, andererseits entzieht ihnen die Bundesregierung momentan die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage.

Die AVB-Fernwärme ist nicht die einzige regulatorische Fessel, die Anbieter plagt. Auch die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) stellt nach Ansicht der Energiedienstleister-Branche bereits seit Jahren für die Wärmelieferanten ein Hemmnis dar: Mit dem Gebot der Kostenneutralität bei der Wärmelieferung an Wohngebäude können Wärmelieferanten nicht, wie von der Politik gefordert, die notwendigen Investitionen in erneuerbare Energien in den Markt zu bringen.

„Die Wärmelieferverordnung und nun aktuell die Allgemeinen Versorgungsbedingungen haben zur maximalen Verunsicherung der Branche und auch der potenziellen Kunden geführt. Der Widerspruch zwischen den politischen Zielen und den unpassenden Rahmenbedingungen muss nun aufgelöst werden“, resümiert Rolf Naster von Kofler Energies.

Daher lautet der dringende Hilferuf an die neue Bundesregierung, die wesentlichen Regulierungen zu reformieren und faire Bedingungen für Wärmeanbieter, Eigentümer und Mieter zu schaffen. Dazu gehört auch die Bereitstellung des neuen Förderprogrammes „Bundesprogramm Effiziente Wärmenetze“, das die notwendigen Anreize schaffen soll, die zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele notwendig sind. Leider wartet das Programm seit vielen Monaten auf beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission.

Rüdiger Saß, Vertriebsleiter der Steag New Energies, ergänzt: „So wird die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung trotz der geplanten Förderprogramme sicher nicht stattfinden können. Durch die Änderung der allgemeinen Versorgungsbedingungen können wir aktuell keine neuen Investitionsentscheidungen für die Umstellung von Wärmenetzen auf Erneuerbare und für den Bau neuer Wärmenetze treffen.“

Die Herstellung eines Gleichgewichts der Wärmeversorgung zwischen Dekarbonisierung, Verbraucherschutz und langfristig planbarer Wirtschaftlichkeit sei nun besonders wichtig. Beispielsweise könnte dies durch besondere Schutzmaßnahmen für die Energiewende so wichtigen und wirtschaftlich vulnerablen kleineren und mittleren Wärmeversorgungen erfolgen, regen Martin Bornholdt und Rüdiger Lohse vom Branchennetzwerk Deneff EDL Hub an.

Mittwoch, 16.02.2022, 10:24 Uhr
Heidi Roider

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