Die Richtlinie FW 308 „Zertifizierung von KWK-Anlagen“ wird in ihrer Neufassung für alle mit Erdgas oder leichtem Heizöl betriebene Anlagen als Vergleichsmaßstab ein Nutzungsgradpotenzial von 80 Prozent vorschreiben.
Ursprünglich war mit der Neufassung vorgesehen, diesen Wert für Motoren-Blockheizkraftwerke auf 85 Prozent anzuheben. Für Anlagen, die diesen Gesamtnutzungsgrad nicht erreichen, hätte dies eine Verringerung der Strommenge bedeutet, für die nach dem neuen KWK-Gesetz Zuschläge beansprucht werden können. Dagegen haben der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der Verband Deutscher Maschinen und
Freitag, 13.09.2002, 16:23 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH