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Die Antragskriterien zur Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung für handels- und stromkostenintensive Unternehmen, die sich durch die EEG-Reform ändern weden, analysiert Jessica Grede*.
Am 11. Juli 2014 hat der Bundesrat das Gesetz zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Das grundlegend novellierte Gesetz wird nach der am 23. Juli erfolgten Notifizierung durch die EU-Kommission und der Verkündung im Bundesanzeiger am 24.
Freitag, 25.07.2014, 11:04 Uhr
Jessica Grede
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