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Energie & Management > Recht - DSW 21 muss Heike Heim Gehalt nachzahlen
Quelle: Fotolia / vege
Recht

DSW 21 muss Heike Heim Gehalt nachzahlen

Die Stadtwerke Dortmund müssen ihrer Ex-Vorständin rund 275.000 Euro nachzahlen. Das Landgericht gab Heike Heim in dem von ihr angestrengten Urkundenprozess recht.
Teilerfolg für Heike Heim im Rechtsstreit mit den Stadtwerken Dortmund (DSW 21). Die ehemalige Vorstandsvorsitzende, der im Sommer 2024 fristlos gekündigt worden war, hat Anspruch auf entgangene Vergütung. In einem Urkundenprozess − ein vereinfachtes Zivilverfahren − machte Heim vor dem Landgericht Dortmund gegenüber der Stadtwerke AG eine Forderung in Höhe von 273.680 Euro geltend (Az.: 16 O 4/25). Es handelt sich um die Grundvergütung aus dem Vorstandsvertragsverhältnis für den Zeitraum von Juli 2024 bis Januar 2025. Das Landgericht hat am 8. Oktober zugunsten der Ex-Vorständin entschieden. Der Westdeutsche Rundfunk hatte noch am Abend berichtet. 

Heim, die im Juni 2023 zur Vorstandsvorsitzenden der DSW 21 berufen worden war, wird vorgeworfen, als Chefin der DEW 21 während der Energiekrise ungünstige langfristige Verträge mit Lieferanten abgeschlossen und sich dabei nicht an die Risikoleitplanken aus dem Risikohandbuch gehalten zu haben. Der Aufsichtsrat soll etwa nicht über die Überschreitung von Stopp-Loss-Limits informiert worden sein. Zudem fällt in ihre Zeit als DSW-21-Chefin der Skandal der inzwischen abgewickelten Discount-Tochter Stadtenergie (wir berichteten).

Die 16. Zivilkammer des Landgerichts sah offenbar kein Fehlverhalten von Heim, das eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätte. Der WDR berichtet, dass nach Auffassung des Gerichts der Aufsichtsrat der DEW21 über den Gas-Einkauf stets informiert gewesen sei. Vorsitzender des Aufsichtsrats war Dortmunds damaliger Bürgermeister Thomas Westphal. Für den Gesellschafter Westenergie saß neben anderen dessen damalige Vorstandschefin Katherina Reiche im Aufsichtsrat. 

DSW 21: „Ändert nichts an unserer Rechtsposition“

Die Stadtwerke Dortmund sehen das nach wie vor anders. „Die Entscheidung des Landgerichts Dortmund, der Klage von Heike Heim, ehemalige Vorstandsvorsitzende der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), in dem von ihr angestrengten Urkundenprozess stattzugeben, ändert nichts an unserer Rechtsposition“, teilte ein Unternehmenssprecher gegenüber der Redaktion mit.

„In einem Urkundenverfahren sind ausschließlich Urkunden als Beweismittel zugelassen. Das Gericht tritt in einem solchen Verfahren weder in die Beweisaufnahme ein, noch hört es Zeugen an. Das Urkundenverfahren ist darauf ausgerichtet, der Klägerin einen schnellen Zahlungstitel zu ermöglichen, der jedoch nicht die Richtigkeit des Zahlungsanspruchs beinhaltet“, erklärt der Sprecher. DSW 21 habe daher in diesem Verfahren keine Möglichkeit gehabt, die Wirksamkeit der Kündigung mit geeigneten Beweismitteln nachzuweisen, und werde nun die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung prüfen.
 
Für das laufende Hauptverfahren, so der Sprecher weiter, habe DSW 21 dem Gericht umfangreiche Beweismittel vorgelegt. „Wir sind sicher, die Wirksamkeit der Kündigung damit erfolgreich belegen zu können.“

Heim ficht zudem die fristlose Kündigung an (Az.: 19 O 18/24). Sie hat Feststellungsanträge gegen die DSW 21 AG, die DSW Holding GmbH und die DSW 21 Beteiligungsgesellschaft mbH gestellt (wir berichteten). Für Schäden infolge der Kündigung verlangt Heim Schadensersatz. Die Forderung beträgt nach Angaben einer Gerichtssprecherin 1.320.760 Euro. 

DSW 21 wiederum beschlossen im November 2025, ihrerseits Schadensersatzansprüche gegen die frühere Vorsitzende der DEW-21-Geschäftsführung geltend zu machen. (mf)

Freitag, 9.10.2026, 17:51 Uhr
Manfred Fischer
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DSW 21 muss Heike Heim Gehalt nachzahlen
Die Stadtwerke Dortmund müssen ihrer Ex-Vorständin rund 275.000 Euro nachzahlen. Das Landgericht gab Heike Heim in dem von ihr angestrengten Urkundenprozess recht.
Teilerfolg für Heike Heim im Rechtsstreit mit den Stadtwerken Dortmund (DSW 21). Die ehemalige Vorstandsvorsitzende, der im Sommer 2024 fristlos gekündigt worden war, hat Anspruch auf entgangene Vergütung. In einem Urkundenprozess − ein vereinfachtes Zivilverfahren − machte Heim vor dem Landgericht Dortmund gegenüber der Stadtwerke AG eine Forderung in Höhe von 273.680 Euro geltend (Az.: 16 O 4/25). Es handelt sich um die Grundvergütung aus dem Vorstandsvertragsverhältnis für den Zeitraum von Juli 2024 bis Januar 2025. Das Landgericht hat am 8. Oktober zugunsten der Ex-Vorständin entschieden. Der Westdeutsche Rundfunk hatte noch am Abend berichtet. 

Heim, die im Juni 2023 zur Vorstandsvorsitzenden der DSW 21 berufen worden war, wird vorgeworfen, als Chefin der DEW 21 während der Energiekrise ungünstige langfristige Verträge mit Lieferanten abgeschlossen und sich dabei nicht an die Risikoleitplanken aus dem Risikohandbuch gehalten zu haben. Der Aufsichtsrat soll etwa nicht über die Überschreitung von Stopp-Loss-Limits informiert worden sein. Zudem fällt in ihre Zeit als DSW-21-Chefin der Skandal der inzwischen abgewickelten Discount-Tochter Stadtenergie (wir berichteten).

Die 16. Zivilkammer des Landgerichts sah offenbar kein Fehlverhalten von Heim, das eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätte. Der WDR berichtet, dass nach Auffassung des Gerichts der Aufsichtsrat der DEW21 über den Gas-Einkauf stets informiert gewesen sei. Vorsitzender des Aufsichtsrats war Dortmunds damaliger Bürgermeister Thomas Westphal. Für den Gesellschafter Westenergie saß neben anderen dessen damalige Vorstandschefin Katherina Reiche im Aufsichtsrat. 

DSW 21: „Ändert nichts an unserer Rechtsposition“

Die Stadtwerke Dortmund sehen das nach wie vor anders. „Die Entscheidung des Landgerichts Dortmund, der Klage von Heike Heim, ehemalige Vorstandsvorsitzende der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), in dem von ihr angestrengten Urkundenprozess stattzugeben, ändert nichts an unserer Rechtsposition“, teilte ein Unternehmenssprecher gegenüber der Redaktion mit.

„In einem Urkundenverfahren sind ausschließlich Urkunden als Beweismittel zugelassen. Das Gericht tritt in einem solchen Verfahren weder in die Beweisaufnahme ein, noch hört es Zeugen an. Das Urkundenverfahren ist darauf ausgerichtet, der Klägerin einen schnellen Zahlungstitel zu ermöglichen, der jedoch nicht die Richtigkeit des Zahlungsanspruchs beinhaltet“, erklärt der Sprecher. DSW 21 habe daher in diesem Verfahren keine Möglichkeit gehabt, die Wirksamkeit der Kündigung mit geeigneten Beweismitteln nachzuweisen, und werde nun die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung prüfen.
 
Für das laufende Hauptverfahren, so der Sprecher weiter, habe DSW 21 dem Gericht umfangreiche Beweismittel vorgelegt. „Wir sind sicher, die Wirksamkeit der Kündigung damit erfolgreich belegen zu können.“

Heim ficht zudem die fristlose Kündigung an (Az.: 19 O 18/24). Sie hat Feststellungsanträge gegen die DSW 21 AG, die DSW Holding GmbH und die DSW 21 Beteiligungsgesellschaft mbH gestellt (wir berichteten). Für Schäden infolge der Kündigung verlangt Heim Schadensersatz. Die Forderung beträgt nach Angaben einer Gerichtssprecherin 1.320.760 Euro. 

DSW 21 wiederum beschlossen im November 2025, ihrerseits Schadensersatzansprüche gegen die frühere Vorsitzende der DEW-21-Geschäftsführung geltend zu machen. (mf)

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