Quelle: Jonas Rosenberger
Kunden der Drogeriekette Müller können ihre Elektrofahrzeuge künftig während des Einkaufs laden. MVV Energie hat dafür neue Ladeinfrastruktur errichtet.
An der Müller-Filiale im Härtsfeldcenter in Neresheim, Ostalbkreis (Baden-Württemberg), können Kunden ihre Elektrofahrzeuge künftig während des Einkaufs laden. Die Mannheimer MVV Energie AG hat dort gemeinsam mit der Ulmer Drogeriekette Müller und dem Nürtinger Technologieunternehmen ADS-Tec Energy neue Schnellladeinfrastruktur in Betrieb genommen. Der Standort ist Teil eines bundesweiten Ausbauprojekts.
MVV Energie hat die Schnellladestationen finanziert, errichtet und übernimmt auch deren Betrieb. Zusammen mit den zwei neuen Stationen in Neresheim sind es insgesamt 39 Schnellladestationen mit 78 Ladepunkten an 27 Müller-Standorten, die die MVV Energie betreibt. Die Standorte befinden sich überwiegend im Raum Stuttgart-Ulm, weitere entstehen unter anderem im Ruhrgebiet sowie im Raum München und Freiburg.
Zum Einsatz kommen batteriegepufferte Schnellladesysteme von ADS-Tec Energy. Sie erreichen Ladeleistungen von 250 bis 300 kW und können zwei Fahrzeuge gleichzeitig mit jeweils bis zu 150 kW versorgen. Ein integrierter Batteriespeicher mit einer Kapazität von bis zu 201 kWh stellt die hohe Ladeleistung auch an Standorten mit begrenzter Netzkapazität bereit.
MVV baut nach eigenen Angaben seit 2017 öffentliche Ladeinfrastruktur in Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar aus. Das Unternehmen betreibt inzwischen 250 Ladesäulen mit 480 Ladepunkten an 170 Standorten sowie fünf Ladeparks. Im Jahr 2025 seien rund 225.000 Ladevorgänge durchgeführt worden.
Für Müller steht die Integration der Ladeinfrastruktur in den Einkaufsalltag im Vordergrund. Das Handelsunternehmen betreibt europaweit rund 950 Filialen in neun Ländern. Zudem verfügen die Ladesysteme über integrierte Werbeflächen für Informationen und Werbung des Unternehmens.
Laut Ronny Opel, Leiter Konzerncontrolling bei Müller, erfüllt das Unternehmen mit den von MVV betriebenen Ladesäulen zugleich die Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG). Das Gesetz schreibt unter anderem für bestimmte Nichtwohngebäude Ladeinfrastruktur oder Ladepunkte vor. Seit Januar 2025 müssen bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen grundsätzlich mindestens einen Ladepunkt bereitstellen. (ds)
Freitag, 10.07.2026, 16:43 Uhr
Davina Spohn
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