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Energie & Management > Europäische Union - DIHK skizziert Erwartungen an ETS-Reform
Impulspapier zur ETS-Reform 2026. Quelle: DIHK
Europäische Union

DIHK skizziert Erwartungen an ETS-Reform

Die DIHK hat vor der geplanten Emissionshandels-Reform der EU-Kommission ihre Forderungen vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und Infrastruktur.
Die Europäische Kommission will am 17. Juli ihre Vorschläge zur Reform des europäischen Emissionshandelssystems (European Emissions Trading System - EU ETS) vorstellen. Nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) soll die Reform die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken und zugleich die Dekarbonisierung der Wirtschaft vorantreiben.

Im Vorfeld der Vorlage hat die DIHK ein Impulspapier veröffentlicht, in dem sie sechs zentrale Handlungsfelder für die Weiterentwicklung des EU ETS benennt. Grundsätzlich unterstützt die Organisation den Emissionshandel als marktbasiertes und technologieoffenes Instrument der Klimapolitik. Nach Angaben der DIHK sind die Emissionen in den vom ETS erfassten Sektoren zwischen 2005 und 2023 um 47 Prozent gesunken.

Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie, Umwelt und Industrie der DIHK, sieht in der Reform die Möglichkeit, den Emissionshandel weiterzuentwickeln. „Entscheidend ist dabei, dass die EU-Kommission Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz verbindet“, forderte Bolay. Es brauche gerade in Anbetracht der angespannten Wirtschaftslage einen realistischen Zielpfad und einen angemessenen Carbon-Leakage-Schutz. Ebenso müsste der Ausbau der Strom-, Wasserstoff- sowie CO2-Infrastruktur Fahrt aufnehmen, damit Unternehmen ihre Transformation tatsächlich umsetzen könnten.

Reduktionspfad ans Machbare anpassen

Aus Sicht der DIHK sollte die Reform zunächst den Reduktionspfad für Emissionszertifikate an die technischen und wirtschaftlichen Realitäten anpassen. Nach der derzeitigen Ausgestaltung würde das verfügbare Zertifikatevolumen bis 2039 nahezu auf null sinken. Das könne insbesondere energieintensive Industrien vor Probleme stellen, weil notwendige Technologien und Infrastrukturen vielerorts noch nicht verfügbar seien. Die Organisation fordert deshalb einen langfristig planbaren Zertifikatepfad, der auch Restemissionen berücksichtigt.

Zudem spricht sich die DIHK dafür aus, CO2-Entnahmen stärker in den Emissionshandel einzubinden. Zertifizierte Kohlenstoffentnahmen sowie temporäre Speicherungen, etwa durch Biokohle, sollten künftig auf den Emissionshandel angerechnet werden können. Nach Auffassung der Organisation würde dies Investitionen in entsprechende Technologien fördern und unvermeidbare Restemissionen ausgleichen.

Internationale Gutschriften ermöglichen

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft internationale CO2-Gutschriften. Das europäische Klimagesetz sieht für das Klimaziel 2040 grundsätzlich deren begrenzte Nutzung vor. Nach Ansicht der DIHK sollten auch Unternehmen im EU ETS solche Gutschriften einsetzen können. Dies würde die Dekarbonisierung kosteneffizienter gestalten und den Wettbewerbsdruck gegenüber Regionen mit geringeren CO2-Kosten verringern.

Großen Handlungsbedarf sieht die DIHK außerdem beim Ausbau der Energie- und CO2-Infrastruktur. Stromnetze, Wasserstoffleitungen sowie Transport- und Speicherinfrastruktur für CO2 seien vielerorts nicht ausreichend vorhanden.

Deshalb sollten strengere ETS-Vorgaben und die Verringerung kostenloser Zertifikate erst greifen, wenn Unternehmen tatsächlich Zugang zu klimaneutralen Energieträgern hätten. Die Organisation fordert zudem verbindliche Infrastrukturpläne der Mitgliedstaaten sowie eine stärkere Zweckbindung von Einnahmen aus dem Emissionshandel für den Ausbau entsprechender Netze.

ETS-Einnahmen für Transformation einsetzen

Auch die Verwendung der ETS-Einnahmen müsse nach Auffassung der DIHK stärker auf die industrielle Transformation ausgerichtet werden. Bislang fließe nur ein geringer Teil der Mittel in die Dekarbonisierung der Industrie. Vorrang sollten Investitionen in Produktionsanlagen und Infrastruktur erhalten. Falls die Europäische Union ein neues Finanzierungsinstrument für die industrielle Transformation schaffe, sollten Investitionsförderungen gegenüber laufenden Betriebskostenzuschüssen bevorzugt werden.

Beim Schutz vor Carbon Leakage fordert die DIHK, die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten erst dann vollständig auslaufen zu lassen, wenn der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) seine Wirksamkeit nachgewiesen habe. Darüber hinaus sollten Ausgleichsregelungen für indirekte CO2-Kosten, insbesondere die Strompreiskompensation, über das Jahr 2030 hinaus fortgeführt werden. (sh)

Das DIHK-Impulspapier zur EU-ETS-Reform steht als PDF zum Download bereit.

Montag, 13.07.2026, 11:28 Uhr
Susanne Harmsen
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Impulspapier zur ETS-Reform 2026. Quelle: DIHK
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DIHK skizziert Erwartungen an ETS-Reform
Die DIHK hat vor der geplanten Emissionshandels-Reform der EU-Kommission ihre Forderungen vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und Infrastruktur.
Die Europäische Kommission will am 17. Juli ihre Vorschläge zur Reform des europäischen Emissionshandelssystems (European Emissions Trading System - EU ETS) vorstellen. Nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) soll die Reform die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken und zugleich die Dekarbonisierung der Wirtschaft vorantreiben.

Im Vorfeld der Vorlage hat die DIHK ein Impulspapier veröffentlicht, in dem sie sechs zentrale Handlungsfelder für die Weiterentwicklung des EU ETS benennt. Grundsätzlich unterstützt die Organisation den Emissionshandel als marktbasiertes und technologieoffenes Instrument der Klimapolitik. Nach Angaben der DIHK sind die Emissionen in den vom ETS erfassten Sektoren zwischen 2005 und 2023 um 47 Prozent gesunken.

Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie, Umwelt und Industrie der DIHK, sieht in der Reform die Möglichkeit, den Emissionshandel weiterzuentwickeln. „Entscheidend ist dabei, dass die EU-Kommission Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz verbindet“, forderte Bolay. Es brauche gerade in Anbetracht der angespannten Wirtschaftslage einen realistischen Zielpfad und einen angemessenen Carbon-Leakage-Schutz. Ebenso müsste der Ausbau der Strom-, Wasserstoff- sowie CO2-Infrastruktur Fahrt aufnehmen, damit Unternehmen ihre Transformation tatsächlich umsetzen könnten.

Reduktionspfad ans Machbare anpassen

Aus Sicht der DIHK sollte die Reform zunächst den Reduktionspfad für Emissionszertifikate an die technischen und wirtschaftlichen Realitäten anpassen. Nach der derzeitigen Ausgestaltung würde das verfügbare Zertifikatevolumen bis 2039 nahezu auf null sinken. Das könne insbesondere energieintensive Industrien vor Probleme stellen, weil notwendige Technologien und Infrastrukturen vielerorts noch nicht verfügbar seien. Die Organisation fordert deshalb einen langfristig planbaren Zertifikatepfad, der auch Restemissionen berücksichtigt.

Zudem spricht sich die DIHK dafür aus, CO2-Entnahmen stärker in den Emissionshandel einzubinden. Zertifizierte Kohlenstoffentnahmen sowie temporäre Speicherungen, etwa durch Biokohle, sollten künftig auf den Emissionshandel angerechnet werden können. Nach Auffassung der Organisation würde dies Investitionen in entsprechende Technologien fördern und unvermeidbare Restemissionen ausgleichen.

Internationale Gutschriften ermöglichen

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft internationale CO2-Gutschriften. Das europäische Klimagesetz sieht für das Klimaziel 2040 grundsätzlich deren begrenzte Nutzung vor. Nach Ansicht der DIHK sollten auch Unternehmen im EU ETS solche Gutschriften einsetzen können. Dies würde die Dekarbonisierung kosteneffizienter gestalten und den Wettbewerbsdruck gegenüber Regionen mit geringeren CO2-Kosten verringern.

Großen Handlungsbedarf sieht die DIHK außerdem beim Ausbau der Energie- und CO2-Infrastruktur. Stromnetze, Wasserstoffleitungen sowie Transport- und Speicherinfrastruktur für CO2 seien vielerorts nicht ausreichend vorhanden.

Deshalb sollten strengere ETS-Vorgaben und die Verringerung kostenloser Zertifikate erst greifen, wenn Unternehmen tatsächlich Zugang zu klimaneutralen Energieträgern hätten. Die Organisation fordert zudem verbindliche Infrastrukturpläne der Mitgliedstaaten sowie eine stärkere Zweckbindung von Einnahmen aus dem Emissionshandel für den Ausbau entsprechender Netze.

ETS-Einnahmen für Transformation einsetzen

Auch die Verwendung der ETS-Einnahmen müsse nach Auffassung der DIHK stärker auf die industrielle Transformation ausgerichtet werden. Bislang fließe nur ein geringer Teil der Mittel in die Dekarbonisierung der Industrie. Vorrang sollten Investitionen in Produktionsanlagen und Infrastruktur erhalten. Falls die Europäische Union ein neues Finanzierungsinstrument für die industrielle Transformation schaffe, sollten Investitionsförderungen gegenüber laufenden Betriebskostenzuschüssen bevorzugt werden.

Beim Schutz vor Carbon Leakage fordert die DIHK, die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten erst dann vollständig auslaufen zu lassen, wenn der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) seine Wirksamkeit nachgewiesen habe. Darüber hinaus sollten Ausgleichsregelungen für indirekte CO2-Kosten, insbesondere die Strompreiskompensation, über das Jahr 2030 hinaus fortgeführt werden. (sh)

Das DIHK-Impulspapier zur EU-ETS-Reform steht als PDF zum Download bereit.

Montag, 13.07.2026, 11:28 Uhr
Susanne Harmsen

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