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Energie & Management > Recht - Die Marktmacht von RWE wächst
Bild: Fotolia/vege
Recht

Die Marktmacht von RWE wächst

Das bevorstehende Ende der Atomkraft und der Ausstieg aus der Kohleverstromung schwächen nach Ansicht des Bundeskartellamts den Wettbewerb im Stromgroßhandel.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt rechnet in den nächsten Jahren mit einem Abbau der Ãœberkapazitäten in der konventionellen Stromerzeugung. „Kapazitäten spielen dann wieder eine Rolle. Wenn die AKW und später auch die Kohlekraftwerke vom Netz gehen, wird es voraussichtlich wieder zu Knappheiten in der Stromerzeugung kommen.“

Dies werde die Marktmacht insbesondere des bereits führenden Anbieters RWE weiter stärken, sagte Mundt bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2019/2020 seiner Behörde am 23. Juni in einer virtuellen Pressekonferenz.

Danach sind die Kraftwerke von RWE immer häufiger „unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage in Deutschland“. Aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung sei es wahrscheinlich, dass RWE die Schwelle zu einer marktbeherrschenden Stellung in absehbarer Zeit überschreite. Das Kartellamt werde die Entwicklung genau beobachten und den nächsten Marktmachtbericht früher vorlegen als ursprünglich geplant.

Sollte es dazu kommen, dürfte die RWE den Einsatz ihrer Kraftwerke nicht mehr allein nach kommerziellen Kriterien steuern. Das Zurückhalten von Kapazitäten wäre ihr dann verboten.

Vermögenstausch beschäftigt weiter die Gerichte

Der 2019 zwischen RWE und Eon vereinbarte Vermögenstausch wurde zwar, unter Auflagen, von der EU-Kommission und dem Kartellamt genehmigt. Er beschäftigt aber weiter die Gerichte. Neben den Verwaltungsgerichten in Köln und Düsseldorf prüft auch das Gericht der EU in Luxemburg, ob das Geschäft mit den Regeln des deutschen und des europäischen Wettbewerbsrechts vereinbar ist.

Das Tauschgeschäft zwischen RWE und Eon beeinträchtigt auch den Wettbewerb im Stromeinzelhandel. Die Anbieterstruktur habe sich dadurch „nachhaltig verändert“, heißt es im Bericht des Kartellamts. Trotzdem sei auf den beiden größten Einzelhandelsmärkten „derzeit kein Anbieter marktbeherrschend“.

In der klassischen Grundversorgung sei der Anteil der Kunden, die von ihrem örtlichen Versorger beliefert werden, erneut zurückgegangen. 34 % der privaten Haushalte würden im Rahmen von Sonderverträgen mit Strom versorgt. Im Markt für Heizstrom komme der Wettbewerb nur langsam in Gang. Zwar erhöhte sich die Wechselquote 2019 von 3,9 auf 7,2 %, sie liegt damit aber weit unter den entsprechenden Werten für die privaten und gewerblichen Kunden. Die örtlichen Versorger verfügten beim Heizstrom „nach wie vor über eine signifikante Marktmacht“, stellen die Wettbewerbshüter in dem Bericht fest.

Bei den Preisen sei es „nach einer langen Phase der Entspannung wieder zu einem „flächendeckenden Preisanstieg“ gekommen. Industriekunden (über 24 Mio. kWh/Jahr) zahlten (im April 2020) 16,54 Ct/kWh, das waren 0,56 Cent mehr als ein Jahr davor. Auch die Preise für kleinere Gewerbe, private Haushalte und für Heizstrom lagen über dem Niveau von 2019. Neben höheren Netzentgelten und gestiegenen Umlagen sei auch der Strombezug teurer geworden. Angesichts des Aufwands für die Netzstabilisierung (Einspeisemanagement, Redispatch) erwartet das Kartellamt weiter steigende Kosten, auch wenn abzuwarten bleibe, welche Auswirkungen die Ãœbernahme eines Teils der EEG-Umlage durch den Bundeshaushalt habe.

Eine verlässliche Prognose der Preisentwicklung traut sich das Kartellamt wegen der zahlreichen Einflussfaktoren nicht zu. Auch in Zukunft könne aber nicht davon ausgegangen werden, „dass sich sinkende Großhandelspreise in entsprechend niedrigeren Endkundenpreisen niederschlagen werden“.

Untersuchungen zu Ladetarifen laufen

Als wichtiges Thema der Zukunft haben die Wettbewerbshüter die Elektromobilität ausgemacht. In den letzten zwei Jahren sind vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an Ladesäulen in Bonn eingegangen. Das Kartellamt hat deswegen eine Untersuchung eingeleitet, um Wettbewerbsprobleme rechtzeitig zu identifizieren. Es gehe darum, eine leistungsfähige Infrastruktur schnell aufzubauen, sagte Mundt, ohne den Wettbewerb in der nächsten Phase zu beeinträchtigen. Die Elektromobilität stelle zusätzliche Anforderungen an die Flexibilität des Systems. Weichenstellungen müssten nach der Bundestagswahl vorgenommen werden. Seine Beamten würden sich deswegen bemühen, die Sektoruntersuchung bis dahin fertigzustellen.

Mittwoch, 23.06.2021, 14:49 Uhr
Tom Weingärtner
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Die Marktmacht von RWE wächst
Das bevorstehende Ende der Atomkraft und der Ausstieg aus der Kohleverstromung schwächen nach Ansicht des Bundeskartellamts den Wettbewerb im Stromgroßhandel.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt rechnet in den nächsten Jahren mit einem Abbau der Ãœberkapazitäten in der konventionellen Stromerzeugung. „Kapazitäten spielen dann wieder eine Rolle. Wenn die AKW und später auch die Kohlekraftwerke vom Netz gehen, wird es voraussichtlich wieder zu Knappheiten in der Stromerzeugung kommen.“

Dies werde die Marktmacht insbesondere des bereits führenden Anbieters RWE weiter stärken, sagte Mundt bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2019/2020 seiner Behörde am 23. Juni in einer virtuellen Pressekonferenz.

Danach sind die Kraftwerke von RWE immer häufiger „unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage in Deutschland“. Aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung sei es wahrscheinlich, dass RWE die Schwelle zu einer marktbeherrschenden Stellung in absehbarer Zeit überschreite. Das Kartellamt werde die Entwicklung genau beobachten und den nächsten Marktmachtbericht früher vorlegen als ursprünglich geplant.

Sollte es dazu kommen, dürfte die RWE den Einsatz ihrer Kraftwerke nicht mehr allein nach kommerziellen Kriterien steuern. Das Zurückhalten von Kapazitäten wäre ihr dann verboten.

Vermögenstausch beschäftigt weiter die Gerichte

Der 2019 zwischen RWE und Eon vereinbarte Vermögenstausch wurde zwar, unter Auflagen, von der EU-Kommission und dem Kartellamt genehmigt. Er beschäftigt aber weiter die Gerichte. Neben den Verwaltungsgerichten in Köln und Düsseldorf prüft auch das Gericht der EU in Luxemburg, ob das Geschäft mit den Regeln des deutschen und des europäischen Wettbewerbsrechts vereinbar ist.

Das Tauschgeschäft zwischen RWE und Eon beeinträchtigt auch den Wettbewerb im Stromeinzelhandel. Die Anbieterstruktur habe sich dadurch „nachhaltig verändert“, heißt es im Bericht des Kartellamts. Trotzdem sei auf den beiden größten Einzelhandelsmärkten „derzeit kein Anbieter marktbeherrschend“.

In der klassischen Grundversorgung sei der Anteil der Kunden, die von ihrem örtlichen Versorger beliefert werden, erneut zurückgegangen. 34 % der privaten Haushalte würden im Rahmen von Sonderverträgen mit Strom versorgt. Im Markt für Heizstrom komme der Wettbewerb nur langsam in Gang. Zwar erhöhte sich die Wechselquote 2019 von 3,9 auf 7,2 %, sie liegt damit aber weit unter den entsprechenden Werten für die privaten und gewerblichen Kunden. Die örtlichen Versorger verfügten beim Heizstrom „nach wie vor über eine signifikante Marktmacht“, stellen die Wettbewerbshüter in dem Bericht fest.

Bei den Preisen sei es „nach einer langen Phase der Entspannung wieder zu einem „flächendeckenden Preisanstieg“ gekommen. Industriekunden (über 24 Mio. kWh/Jahr) zahlten (im April 2020) 16,54 Ct/kWh, das waren 0,56 Cent mehr als ein Jahr davor. Auch die Preise für kleinere Gewerbe, private Haushalte und für Heizstrom lagen über dem Niveau von 2019. Neben höheren Netzentgelten und gestiegenen Umlagen sei auch der Strombezug teurer geworden. Angesichts des Aufwands für die Netzstabilisierung (Einspeisemanagement, Redispatch) erwartet das Kartellamt weiter steigende Kosten, auch wenn abzuwarten bleibe, welche Auswirkungen die Ãœbernahme eines Teils der EEG-Umlage durch den Bundeshaushalt habe.

Eine verlässliche Prognose der Preisentwicklung traut sich das Kartellamt wegen der zahlreichen Einflussfaktoren nicht zu. Auch in Zukunft könne aber nicht davon ausgegangen werden, „dass sich sinkende Großhandelspreise in entsprechend niedrigeren Endkundenpreisen niederschlagen werden“.

Untersuchungen zu Ladetarifen laufen

Als wichtiges Thema der Zukunft haben die Wettbewerbshüter die Elektromobilität ausgemacht. In den letzten zwei Jahren sind vermehrt Beschwerden über die Preise und Konditionen an Ladesäulen in Bonn eingegangen. Das Kartellamt hat deswegen eine Untersuchung eingeleitet, um Wettbewerbsprobleme rechtzeitig zu identifizieren. Es gehe darum, eine leistungsfähige Infrastruktur schnell aufzubauen, sagte Mundt, ohne den Wettbewerb in der nächsten Phase zu beeinträchtigen. Die Elektromobilität stelle zusätzliche Anforderungen an die Flexibilität des Systems. Weichenstellungen müssten nach der Bundestagswahl vorgenommen werden. Seine Beamten würden sich deswegen bemühen, die Sektoruntersuchung bis dahin fertigzustellen.

Mittwoch, 23.06.2021, 14:49 Uhr
Tom Weingärtner

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