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Die Erdgasspeicher dürfen flexibler befüllt werden, sagen neue Vorschriften. Laut dem Speicherverband Ines funktioniert das, solange es zu keinem extrem kalten Winter kommt.
Der Gasspeicherverband „Initiative Energien Speichern“ (Ines) gibt seit dem Stopp der russischen Gaslieferungen regelmäßige Berichte über den Füllstand der deutschen Gasspeicher heraus und beschreibt Verbrauchsszenarien bei unterschiedlichen Temperaturen. Seit Ende April hat sich dabei ein Parameter entscheidend geändert. Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit Blick auf neue EU-Regeln beschlossen, dass die strengen Mengenvorgaben für die Befüllung der deutschen Erdgasspeicher gelockert werden.
Der Speicherverband Ines weist in seinem aktuellen Szenario darauf hin, dass dies zwar funktionieren kann – allerdings nur, wenn es nicht extrem kalt wird.
Vor der Änderung mussten bis zum 1. November jedes Jahres die Erdgasspeicher zu mindestens 90 Prozent gefüllt sein. Mit der am 30. April vom Ministerium erlassenen Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) wurden die gesetzlichen Vorgaben bis März 2027 angepasst. Für den kommenden Winter bedeutet dies eine Reduzierung der Speicherzielvorgabe auf 70 Prozent zum 1. November.
Ines hat nun durchgerechnet, was dies für die Erdgassicherheit bedeutet. Sebastian Heinermann, Geschäftsführer von Ines, teilte mit: „Werden die Speicher in Deutschland in der Folge nur noch zu 70 Prozent befüllt, treten bei extremer Kälte Gasmangellagen auf.“ An einzelnen Tagen könnten über 17 Prozent des Bedarfs nicht versorgt werden. Nur wenn die Gasspeicher zum 1. November vollständig gefüllt seien, müsse Deutschland selbst bei extrem kalten Temperaturen keine Gasmangellage fürchten.
Händler können Mengen zurückhalten und die Preise treibenDeutschland sei mit einem vergleichsweise niedrigen Speicherfüllstand von rund 29 Prozent in das neue Speicherjahr am 1. April gestartet, heißt es vonseiten Ines weiter. „Seither schreitet die Befüllung nur langsam voran.“ Technisch wäre eine vollständige Befüllung der Speicher bis Oktober 2025 – unabhängig vom Temperaturverlauf – über die bestehenden Gasinfrastrukturen des europäischen Binnenmarkts möglich.
Mit der neuen Anordnung wollen die Behörden die Befüllung der Erdgasspeicher ankurbeln. Branchenkennern zufolge führen die starren Vorgaben dazu, dass Händler Erdgasmengen zurückhalten, um die Preise zu treiben. Die Händler wetten darauf, dass die Gasspeicherbetreiber früher oder später das Gas zu höheren Preisen einkaufen müssen, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Energieverbände wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordern daher mehr Flexibilität, um die Einspeiseziele zu erreichen.
„Mit der Gasspeicherfüllstandsverordnung überträgt das Bundeswirtschaftsministerium die Verantwortung für die Gasversorgungssicherheit also in Teilen wieder dem Markt“, so Ines. Nach den Vorgaben der EU soll auch der Zielzeitpunkt für die Befüllung flexibler gehandhabt werden: Statt wie bisher einheitlich zum 1. November, soll das Speicherziel künftig an einem beliebigen Tag zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Dezember erreicht sein. Auch bei schwierigen Marktbedingungen, etwa bei Unterbrechungen in der Versorgung oder starker Nachfrage, sollen nationale Behörden künftig mehr Handlungsspielraum erhalten.
Die EU-Vorgaben sind noch nicht final verabschiedet. EU-Parlament und Ministerrat müssen sich auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigen, was aber als unproblematisch gilt und in den kommenden Wochen geschehen soll (wir berichteten).
Aktuelle
Informationen zu den Gasspeicherfüllständen in Deutschland und in den einzelnen Bundesländern lassen sich über die Speicherkarte auf der Ines-Internetseite abrufen. Dort lassen sich die Speicherdaten nach unterschiedlichen Speichertypen (Kavernen- oder Porenspeicher) und nach Gasqualitäten (L-Gas, H-Gas, Wasserstoff) anzeigen.
Montag, 12.05.2025, 16:00 Uhr
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