Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat die Klage dreier deutscher Unternehmen gegen den Zuteilungsbeschluss der EU-Kommission für die zweite Handelsperiode abgewiesen. Dieser hatte ihnen 12 bzw. 14 Jahre währende Zuteilungsgarantien aus der ersten Handelsphase verwehrt.
Der EuG lehnte die Klage der Fels-Werke GmbH, Saint-Gobain Glas Deutschland GmbH und Spenner-Zement GmbH & Co KG aus rein formalen Gründen ab: Da der NAP-Beschluss der Kommission sich an die deutsche Regierung wende, fehle den Klägern die individuelle Betroffenheit und damit die Klagebefugnis vor europäischen Gerichten. Keine Stellung nahm der EuG zu der inhaltlic
Mittwoch, 26.09.2007, 13:51 Uhr
Heidrun Rothweiler
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