Die Deutsche Energie-Agentur umreißt in einer Studie, wie die energiewirtschaftliche Rollenverteilung und der Datenaustausch beim Energy Sharing aufgebaut sein können.
„Wir stärken die Bürger-Energie“ – das Versprechen der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag wartet noch auf Umsetzung. Die Deutsche Energie-Agentur, Dena, und das Münchner Beratungsunternehmen „Baum Consult“ beschreiben nun in einem Bericht über Energy Sharing, „welche Umsetzungsmodelle denkbar und auch im jetzigen Rechtsrahmen schon möglich sind“.
Mit der Novelle der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie sind neue Impulse für die „gemeinsame Energienutzung“ in Europa gekommen. So etwa hat die EU mit der Einführung der „Active Customer“ Lieferantenpflichten vereinfacht. Dena und Baum verdeutlichen, welche Erleichterungen es in Deutschland geben sollte. Und sie skizzieren Umsetzungsmodelle für die energiewirtschaftliche Rollenverteilung und den Datenaustausch.
Vorbild Österreich„In anderen EU-Ländern wie Österreich existieren bereits konkrete Regelungen für Energy Sharing und viele Bürgerinnen und Bürger partizipieren daran. Auch in Deutschland braucht das europäische ‚Right to Energy Sharing‘ nun einen praktikablen Rechtsrahmen“, sagt Dena-Geschäftsführerin Corinna Enders. „Der sollte nicht nur gewährte Privilegien und Kriterien klarstellen, sondern die bestehenden Rollen im Energiesystem und die Verteilung der Verantwortlichkeiten bei verschiedenen Akteurskonstellationen vor Ort berücksichtigen.“
Das erste Modell in dem Bericht setzt beim Status quo hierzulande an. Die Mitglieder der Energy Sharing Community (ESC) offerieren ihren selber nicht genutzten Strom einem zentralen Lieferanten, der Verbraucher versorgt. Das zweite Modell verlangt eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, darin werden die ESC selbst oder Intermediäre zu Lieferanten.
Für die fernere Zukunft sehen die Experten ein drittes Modell. Darin skizzieren sie innerhalb der ECS energie- und handelsrechtliche Lieferbeziehungen zwischen dezentralen Erzeugern, Prosumern und Verbrauchern ohne die Zwischenschaltung von Energieversorgern.
Geregelter Umgang mit DatenEntscheidend für die Umsetzung sei nicht nur ein klarer Rechtsrahmen, vielmehr brauche es auch eine sichere digitale Infrastruktur und einen geregelten Umgang mit Daten, heißt es. „Der granulare Abgleich von Erzeugung und Verbrauch ist für jedes denkbare Modell zentral und wird so effizient und schnell möglich.“ Mit den intelligenten Messsystemen werde derzeit eine gute Basis geschaffen.
Die Europäische Union drängt bereits seit geraumer Zeit auf eine Umsetzung des Energy Sharings. Auch die Erneuerbaren-Branche hofft schon lange auf einen entsprechenden Impuls ein Berlin: „Die Bundesregierung sollte umgehend das Energy Sharing umsetzen und ähnlich wie Italien und Österreich die bestehenden Potenziale ausschöpfen“, forderte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) vergangenen April in einem Positionspapier.
Den Bericht steht als kostenfreier Download bereit: „
Energy in Deutschland“
Mittwoch, 7.08.2024, 17:10 Uhr
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