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Mit umfassenden Meldepflichten soll der Energiehandel vor Manipulationen geschützt werden.
Ab 7. Oktober wird es ernst: Die erste Stufe des so genannten Remit-Reporting, mit dem Handelsgeschäfte gemeldet werden müssen tritt in Kraft. Zunächst sind davon nur Energiegroßhandels-Produkte betroffen, die über organisierte Marktplätze wie Börsen getätigt werden. Ab 7. April 2016 erweitert sich dann die Meldepflicht auf bilaterale Geschäfte. Überwacht wird die korrekte Abwicklung
Mittwoch, 23.09.2015, 13:00 Uhr
Armin Müller
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