"Die Entscheidung hat keine unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen für Verbraucher und die Energiewirtschaft" kommentiert Rechtsanwalt Marc Baltus den Spruch des Bundesgerichtshofs (BGH) aus der vergangenen Woche, wonach alle Gasnetzbetreiber gegenüber der Bundesnetzagentur zu Angaben über Netzstrukturen und Kosten verpflichtet sind.
Die Entscheidung habe keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte, meint Baltus, der für die Düsseldorfer Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek Mandanten aus dem Bereich Energierecht berät. Zudem habe der Bundesgerichtshof offengelassen, ob die klagenden Ferngasunternehmen wirksamem Wettbewerb ausgesetzt sind und damit nicht denselben Regeln der Entgeltbildung unterliegen, wie die Verteilnet
Dienstag, 26.06.2007, 12:43 Uhr
Peter Focht
© 2024 Energie & Management GmbH