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Energie & Management > Politik - Bundestag beschließt
Quelle: Shutterstock / canadastock
Politik

Bundestag beschließt "Osterpaket" von Energiegesetzen

Am 7. Juli hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Osterpaket“ beschlossen. Damit soll der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden für die Klimaschutzziele.
Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als Teil des „Osterpakets“ sieht vor, den Anteil nachhaltiger Energien an der Stromerzeugung auf 80 % bis 2030 zu steigern. Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), sagte zum Beschluss des Bundestages: „Es ist gut, dass das Osterpaket noch vor der Sommerpause verabschiedet wurde, denn wir müssen beim Ausbau der Erneuerbaren deutlich an Tempo zulegen.“ Das Paket enthalte viele wichtige Weichenstellungen für einen beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau und müsse nun beherzt umgesetzt werden.

Der Krieg in der Ukraine mache deutlich, „dass wir uns schneller als gedacht unabhängig machen müssen von fossilen Energieimporten“, sagte Andreae. „Wir brauchen Verantwortung und schlanke Verfahren auf allen staatlichen Ebenen für einen ambitionierten Erneuerbaren-Ausbau für die Sektoren Strom, Wärme und Mobilität.“ Sie lobte - wie BEE-Präsidentin Simone Peter auf dem Sommerfest ihres Verbandes (siehe separaten Bericht) - die generelle Einordnung der erneuerbaren Energien als im „überragenden öffentlichen Interesse“ sowie die Festlegung von verbindlichen Flächenzielen für die Windenergie an Land für die Bundesländer.

Positiv sei eine neue Regelung zu steuerbaren Verbrauchsanlagen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die die konkrete Regelung der Bundesnetzagentur überlässt. Bei entsprechender Ausgestaltung könnten Versorger künftig bedarfsgerecht, pragmatisch und effizient den Stromfluss regeln. Das spare Netzausbau und Kosten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher.

Mehr Solarenergie und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing nannte es gut, dass Solarenergie auf Dächern im EEG künftig auch dann besser vergütet werden soll, wenn ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird. „Wir brauchen dringend weitere Impulse für Mieterstrom und Quartiersversorgung, die nun schnell folgen müssen“, appellierte er zugleich.

Bedauerlich sei, dass die Reform des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) weit hinter ihren Möglichkeiten zurückbleibe. „Sie sollte vielmehr den Weg für den Einsatz von Wasserstoff und Biomethan in KWK-Anlagen ebnen“, forderte Liebing. Neue KWK-Anlagen wären nötig, die entscheidend zur Versorgungssicherheit beitragen und die Dekarbonisierung der Wärmenetze vorantreiben.

Naturschutz und Energiewende verbinden

Karsten Smid, Greenpeace-Energieexperte, lobte das Osterpaket als „Zeitenwende für erneuerbare Energien“. Nach der Sommerpause müsse die Bundesregierung das Gesetzespaket allerdings nachbessern, um das enorme Potential von Repowering bei Windturbinen besser zu nutzen. Zudem dürften dem schnelleren Ausbau der erneuerbaren Anlagen keine Naturschutzgebiete zum Opfer fallen, forderte Smid.

Aus Sicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ziehen die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP bei der naturverträglichen Umsetzung der Energiewende und der Dekarbonisierung des Stromsektors „nicht an einem Strang“. BUND-Vorsitzender Olaf Bandt sagte: „Vor allem die FDP ist zu oft der Bremsklotz, wenn es um ambitionierten Klimaschutz und funktionierenden Naturschutz geht.“ So sei es ein Rückschlag, die Dekarbonisierung des Stromsektors fünf Jahre nach hinten zu schieben.

„Biomasse und Wasserkraft ebenso wie Wind und Sonne als ebenbürtig im überragenden öffentlichen Interesse festzuschreiben ist energiepolitischer Unsinn und eine vermeidbare Schädigung der biologischen Vielfalt", kritisierte Bandt. Zudem vernachlässige das Paket die Energieeffizienz im Gebäudesektor. „In Anbetracht der Klima- und Gaskrise und der explodierenden Heizkosten ist dies sowohl aus ökologischer als auch aus sozialer Sicht inakzeptabel“, sagte Bandt. Daher müssten noch in diesem Jahr Ausnahmen für Nachrüstpflichten gestrichen werden und Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude und Vorgaben für die Optimierung von Heizungsanlagen beschlossen werden (zur Kleinwasserkraft siehe separaten Bericht).

Donnerstag, 7.07.2022, 16:51 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Bundestag beschließt
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Politik
Bundestag beschließt "Osterpaket" von Energiegesetzen
Am 7. Juli hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Osterpaket“ beschlossen. Damit soll der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden für die Klimaschutzziele.
Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als Teil des „Osterpakets“ sieht vor, den Anteil nachhaltiger Energien an der Stromerzeugung auf 80 % bis 2030 zu steigern. Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), sagte zum Beschluss des Bundestages: „Es ist gut, dass das Osterpaket noch vor der Sommerpause verabschiedet wurde, denn wir müssen beim Ausbau der Erneuerbaren deutlich an Tempo zulegen.“ Das Paket enthalte viele wichtige Weichenstellungen für einen beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau und müsse nun beherzt umgesetzt werden.

Der Krieg in der Ukraine mache deutlich, „dass wir uns schneller als gedacht unabhängig machen müssen von fossilen Energieimporten“, sagte Andreae. „Wir brauchen Verantwortung und schlanke Verfahren auf allen staatlichen Ebenen für einen ambitionierten Erneuerbaren-Ausbau für die Sektoren Strom, Wärme und Mobilität.“ Sie lobte - wie BEE-Präsidentin Simone Peter auf dem Sommerfest ihres Verbandes (siehe separaten Bericht) - die generelle Einordnung der erneuerbaren Energien als im „überragenden öffentlichen Interesse“ sowie die Festlegung von verbindlichen Flächenzielen für die Windenergie an Land für die Bundesländer.

Positiv sei eine neue Regelung zu steuerbaren Verbrauchsanlagen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die die konkrete Regelung der Bundesnetzagentur überlässt. Bei entsprechender Ausgestaltung könnten Versorger künftig bedarfsgerecht, pragmatisch und effizient den Stromfluss regeln. Das spare Netzausbau und Kosten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher.

Mehr Solarenergie und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing nannte es gut, dass Solarenergie auf Dächern im EEG künftig auch dann besser vergütet werden soll, wenn ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird. „Wir brauchen dringend weitere Impulse für Mieterstrom und Quartiersversorgung, die nun schnell folgen müssen“, appellierte er zugleich.

Bedauerlich sei, dass die Reform des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) weit hinter ihren Möglichkeiten zurückbleibe. „Sie sollte vielmehr den Weg für den Einsatz von Wasserstoff und Biomethan in KWK-Anlagen ebnen“, forderte Liebing. Neue KWK-Anlagen wären nötig, die entscheidend zur Versorgungssicherheit beitragen und die Dekarbonisierung der Wärmenetze vorantreiben.

Naturschutz und Energiewende verbinden

Karsten Smid, Greenpeace-Energieexperte, lobte das Osterpaket als „Zeitenwende für erneuerbare Energien“. Nach der Sommerpause müsse die Bundesregierung das Gesetzespaket allerdings nachbessern, um das enorme Potential von Repowering bei Windturbinen besser zu nutzen. Zudem dürften dem schnelleren Ausbau der erneuerbaren Anlagen keine Naturschutzgebiete zum Opfer fallen, forderte Smid.

Aus Sicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ziehen die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP bei der naturverträglichen Umsetzung der Energiewende und der Dekarbonisierung des Stromsektors „nicht an einem Strang“. BUND-Vorsitzender Olaf Bandt sagte: „Vor allem die FDP ist zu oft der Bremsklotz, wenn es um ambitionierten Klimaschutz und funktionierenden Naturschutz geht.“ So sei es ein Rückschlag, die Dekarbonisierung des Stromsektors fünf Jahre nach hinten zu schieben.

„Biomasse und Wasserkraft ebenso wie Wind und Sonne als ebenbürtig im überragenden öffentlichen Interesse festzuschreiben ist energiepolitischer Unsinn und eine vermeidbare Schädigung der biologischen Vielfalt", kritisierte Bandt. Zudem vernachlässige das Paket die Energieeffizienz im Gebäudesektor. „In Anbetracht der Klima- und Gaskrise und der explodierenden Heizkosten ist dies sowohl aus ökologischer als auch aus sozialer Sicht inakzeptabel“, sagte Bandt. Daher müssten noch in diesem Jahr Ausnahmen für Nachrüstpflichten gestrichen werden und Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude und Vorgaben für die Optimierung von Heizungsanlagen beschlossen werden (zur Kleinwasserkraft siehe separaten Bericht).

Donnerstag, 7.07.2022, 16:51 Uhr
Susanne Harmsen

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