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In der Sitzung vom 18. Juni beschloss der Bundestag den 1.000-Meter-Abstand zwischen Windrad und Wohnhäusern. Durch eine Öffnungsklausel regeln ihn aber die Bundesländer.
Der Deutsche Bundestag hat nach monatelanger Diskussion die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch beschlossen. Dazu kommentierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU): „Mit der Umsetzung der Abstandsregelungen für Windanlagen schaffen wir Akzeptanz beim Thema Wind und setzen einen starken Impuls für Konjunktur und Beschäftigung in der Erneuerbaren-Branche“. Künftig
Freitag, 19.06.2020, 12:41 Uhr
Susanne Harmsen
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