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Energie & Management > Politik - Bundesrat beschließt Kartenzahlung an Ladesäulen
Quelle: Fotolia/Hanisch
Politik

Bundesrat beschließt Kartenzahlung an Ladesäulen

Eine verschärfte Treibhausgasminderungsquote im Verkehr und Kartenzahlung an Ladesäulen hat der Bundesrat beschlossen. Letzteres stößt auf heftige Kritik der Energiebranche.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. September dem Vorschlag der Bundesregierung für eine geänderte Ladesäulenverordnung zugestimmt, die vor allem für Erleichterungen beim spontanen Laden von Elektrofahrzeugen sorgen soll. 

Die wichtigste Änderung dabei betrifft die Möglichkeit, an Ladepunkten in Zukunft digital per Smartphone auch mit EC-Kreditkarten zahlen zu können. Für die Zukunft sieht die Regierungsverordnung vor, dass "Betreiber eines Ladepunkts am jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglichen und den Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation anbieten müssen", so die genaue Formulierung. Allerdings gelten die neuen Vorschriften zu den Bezahlsystemen erst ab dem 1. Juli 2023 für dann neu errichtete Ladepunkte.

Verbände übten bereits im Vorfeld Kritik

Die nun beschlossene Pflicht zum Einbau von Kartenlesegeräten war im Vorfeld in der Energiebranche als "Rückschritt" kritisiert worden. "Eine Verpflichtung zum Einbau von Kartenlesegeräten in allen Ladesäulen ist kontraproduktiv", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Klar sei, dass die Kosten für den Einbau und den Betrieb der "veralteten Technologie" auf den Ladepreis umgelegt würden. Andreae: "Das kann nicht im Sinne der Verbraucher sein." Darüber hinaus werde das Ausbautempo gebremst, da die Geräte nicht ausreichend verfügbar sind. 

Das sieht auch VKU-Chef Ingbert Liebing so: "Der Ausbau der Elektromobilität braucht einen Turbo. Mit seiner heutigen Beschlussfassung zur Ladesäulenverordnung treten der Bundesrat und die Bundesregierung leider auf die Bremse." 
 
 
Zustimmung kam dagegen vom Verbraucherzentrale Bundesverband: "Allein auf digitale Bezahllösungen zu setzen, ist das Gegenteil von einfach und schließt viele Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Die Kartenzahlung ist bekannt, transparent und von vielen gewünscht", so Vorstand Klaus Müller.

​Verschärfte Treibhausgasminderungsquote

In derselben Sitzung hat der Bundesrat auch einen Bundestagsbeschluss zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote für den Verkehrssektor gebilligt. Die seit 2015 geltende Minderungsquote verpflichtet Kraftstoffhändler, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Erreichen sollen sie dies unter anderem dadurch, dass sie erneuerbare Energieerzeugnisse anbieten.

Grundlage für den Bundestagsbeschluss ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Richtlinie Renewable Energy Directive II (RED II), die den Anteil der erneuerbaren Energien für den Straßen- und Schienenverkehr bis zum Jahr 2030 festlegt. Bei der Verabschiedung am 20. Mai 2021 hatte der Bundestag den zugrundeliegenden Regierungsentwurf noch einmal deutlich verschärft. Die Quote, um die die Mineralölkonzerne den Kohlendioxid-Ausstoß ihrer Kraftstoffe mindern müssen, sollte ursprünglich von derzeit 6 auf 16 % im Jahr 2030 steigen − jetzt müssen es sogar 25 % sein. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz eine Ökostromquote von 2 % für die Luftfahrt neu eingeführt.

Der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos wird dagegen künftig mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Dadurch soll die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden.

Neben starken Anreizen für den Einsatz von grünem Wasserstoff sollen künftig vor allem fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus Abfall- und Reststoffen gewonnen werden, gefördert werden. Die Bioenergiewirtschaft begrüßte dementsprechend den Beschluss des Bundesrates. Udo Hemmerling, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Bioenergie (BBE): "Der Bundesrat hat den deutlichen und vor allem gleichmäßigen Anstieg der THG-Quote im Verkehr bis 2030 bestätigt. Das ist ein wichtiges Signal für die Biokraftstoffbranche und bedeutet mehr Klimaschutz im Verkehr sowie Planungssicherheit für Biokraftstoffhersteller und Rohstoffproduzenten.

Freitag, 17.09.2021, 14:56 Uhr
Peter Koller
Energie & Management > Politik - Bundesrat beschließt Kartenzahlung an Ladesäulen
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Politik
Bundesrat beschließt Kartenzahlung an Ladesäulen
Eine verschärfte Treibhausgasminderungsquote im Verkehr und Kartenzahlung an Ladesäulen hat der Bundesrat beschlossen. Letzteres stößt auf heftige Kritik der Energiebranche.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. September dem Vorschlag der Bundesregierung für eine geänderte Ladesäulenverordnung zugestimmt, die vor allem für Erleichterungen beim spontanen Laden von Elektrofahrzeugen sorgen soll. 

Die wichtigste Änderung dabei betrifft die Möglichkeit, an Ladepunkten in Zukunft digital per Smartphone auch mit EC-Kreditkarten zahlen zu können. Für die Zukunft sieht die Regierungsverordnung vor, dass "Betreiber eines Ladepunkts am jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglichen und den Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation anbieten müssen", so die genaue Formulierung. Allerdings gelten die neuen Vorschriften zu den Bezahlsystemen erst ab dem 1. Juli 2023 für dann neu errichtete Ladepunkte.

Verbände übten bereits im Vorfeld Kritik

Die nun beschlossene Pflicht zum Einbau von Kartenlesegeräten war im Vorfeld in der Energiebranche als "Rückschritt" kritisiert worden. "Eine Verpflichtung zum Einbau von Kartenlesegeräten in allen Ladesäulen ist kontraproduktiv", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Klar sei, dass die Kosten für den Einbau und den Betrieb der "veralteten Technologie" auf den Ladepreis umgelegt würden. Andreae: "Das kann nicht im Sinne der Verbraucher sein." Darüber hinaus werde das Ausbautempo gebremst, da die Geräte nicht ausreichend verfügbar sind. 

Das sieht auch VKU-Chef Ingbert Liebing so: "Der Ausbau der Elektromobilität braucht einen Turbo. Mit seiner heutigen Beschlussfassung zur Ladesäulenverordnung treten der Bundesrat und die Bundesregierung leider auf die Bremse." 
 
 
Zustimmung kam dagegen vom Verbraucherzentrale Bundesverband: "Allein auf digitale Bezahllösungen zu setzen, ist das Gegenteil von einfach und schließt viele Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Die Kartenzahlung ist bekannt, transparent und von vielen gewünscht", so Vorstand Klaus Müller.

​Verschärfte Treibhausgasminderungsquote

In derselben Sitzung hat der Bundesrat auch einen Bundestagsbeschluss zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote für den Verkehrssektor gebilligt. Die seit 2015 geltende Minderungsquote verpflichtet Kraftstoffhändler, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Erreichen sollen sie dies unter anderem dadurch, dass sie erneuerbare Energieerzeugnisse anbieten.

Grundlage für den Bundestagsbeschluss ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Richtlinie Renewable Energy Directive II (RED II), die den Anteil der erneuerbaren Energien für den Straßen- und Schienenverkehr bis zum Jahr 2030 festlegt. Bei der Verabschiedung am 20. Mai 2021 hatte der Bundestag den zugrundeliegenden Regierungsentwurf noch einmal deutlich verschärft. Die Quote, um die die Mineralölkonzerne den Kohlendioxid-Ausstoß ihrer Kraftstoffe mindern müssen, sollte ursprünglich von derzeit 6 auf 16 % im Jahr 2030 steigen − jetzt müssen es sogar 25 % sein. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz eine Ökostromquote von 2 % für die Luftfahrt neu eingeführt.

Der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos wird dagegen künftig mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Dadurch soll die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden.

Neben starken Anreizen für den Einsatz von grünem Wasserstoff sollen künftig vor allem fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus Abfall- und Reststoffen gewonnen werden, gefördert werden. Die Bioenergiewirtschaft begrüßte dementsprechend den Beschluss des Bundesrates. Udo Hemmerling, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Bioenergie (BBE): "Der Bundesrat hat den deutlichen und vor allem gleichmäßigen Anstieg der THG-Quote im Verkehr bis 2030 bestätigt. Das ist ein wichtiges Signal für die Biokraftstoffbranche und bedeutet mehr Klimaschutz im Verkehr sowie Planungssicherheit für Biokraftstoffhersteller und Rohstoffproduzenten.

Freitag, 17.09.2021, 14:56 Uhr
Peter Koller

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