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Das von den Stadtwerken Raststatt betriebene Pooling gilt bereits ab dem Jahr 2014.
Beim Pooling fasst ein Stadtwerk mehrere Strom-Entnahmestellen zu einer Entnahmestelle zusammen. Das führt dazu, dass sich die Entgelte für die Netznutzung an den vorgelagerten Netzbetreiber erheblich verringern. Dass diese Praxis rechtens ist, stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) schon im Februar 2017 klar. Geklagt hatte seinerzeit der kommunale Versorger aus Raststatt (Baden-Württember
Dienstag, 16.10.2018, 17:28 Uhr
Stefan Sagmeister
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