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Energie & Management > Windkraft - Bund muss Anschlussförderung für Ü-20-Windturbinen neu regeln
Bild: Fotolia.com, DeVIce
Windkraft

Bund muss Anschlussförderung für Ü-20-Windturbinen neu regeln

Die Bundesregierung muss geplante Anschlusshilfen für Post-EEG-Windturbinen herunterfahren. Grund sind beihilferechtliche Bedenken der EU-Wettbewerbsbehörde.
(dpa) - Wie es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hieß, ist für die ausgeförderten Windanlagen nun eine neue, beihilfefeste Regelung geplant. Diese sei mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt und werde derzeit in der Bundesregierung abgestimmt. Außerdem seien Verbesserungen bei der Netzanbindung von Windparks auf hoher See geplant.

Anfang 2021 waren für die ersten Windanlagen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgelaufen, weil sie älter werden als 20 Jahre. Die Branche hatte große Sorge, dass dann viele Anlagen vom Netz gehen, weil der Betrieb sich nicht mehr lohnt. 

Die Ende 2020 verabschiedete EEG-Reform sah umfassende Regelungen für die Altanlagen vor. Es sollte für sie über eine Verordnung eine eigene, neue Förderung mit einem Anspruch auf eine Einspeisevergütung geschaffen werden, auf die Betreiber sich über Ausschreibungen bewerben können sollten. Diese Regelung wollte Brüssel aber nicht akzeptieren, weil dank der 20-jährigen EEG-Förderung die Anlagenbetreiber ihre Investitionen lange amortisieren konnten. 

Geplant ist nun eine beihilfefeste Regelung. Alle Anlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, sollen die Möglichkeit bekommen, den Strom vom Netzbetreiber vermarkten zu lassen. Bis Ende 2021 solle es zusätzlich einen "Aufschlag" auf den Marktwert geben. Weitergehende Lösungen oder Ausschreibungslösungen seien beihilferechtlich nicht zulässig, aber auch nicht erforderlich, hieß es. 

Dass das Bundeswirtschaftsministerium nun nach dem "Njet" aus Brüssel auf die für 2021 und 2022 geplanten Ausschreibungen für die U-20-Windturbinen verzichtet, bezeichnet der Bundesverband Windenergie (BWE) "einen stillen kosmetischen Schritt". BWE-Präsident Hermann Albers wörtlich: "Das passt in das bisherige Agieren des Ministeriums."

Das künftig nur noch allein der Marktwert die einzige Einnahmequelle für die Betreiber der Ü-20-Windturbinen sein soll, sieht der BWE kritisch. Zuletzt war dieser Marktwert, der bei etwa 80 % des Börsenstromwertes, auf knapp 3,3 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Für den Windenergie-Verband ist damit eine Schmerzgrenze erreicht: "Ob und vor allem bis wann bei der aktuellen Erlössituation von in der Regel unterhalb von 3,5 Cent/kWh ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb möglich ist, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Nach wie vor besteht die Sorge, dass wichtige Kapazitäten zu schnell aus dem Markt fallen und nicht durch Neubau ausgeglichen werden", heißt es in einer Verbandsmitteilung. Dies gefährde die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes.

Auch Oliver Krischer, Energieexperte der grünen Bundesfraktion, ist unzufrieden mit den Fachabteillungen im Ressort von Minister Peter Altmaier: "Wieder einmal hat die Bundesregierung nicht EU-konforme Regeln beschlossen. Fast kann man den Eindruck haben, das geschieht mit Absicht, um die gerade bei der CDU/ CSU ungeliebte Windkraft zu torpedieren. Wir brauchen hier schnell Klarheit." Sonst könnte 2021 das erste Jahr werden, wo der Anteil der erneuerbaren Energien nicht steigt, sondern durch die Stilllegung alter Windanlagen sinkt.

Von den Ü-20-Windturbinen mit einer installierten Leistung von gut 3.600 MW, die seit dem zurückliegenden Jahreswechsel keine EEG-Vergütung mehr erhalten, sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums bislang weniger als 90 MW abgebaut worden. Die befürchtete Rückbauwelle sei nicht ausgeblieben. Die meisten Betreiber hätten sich für den Weiterbetrieb für sogenannte ungeförderte Direktvermarktung entschieden. 

Um den Ausbau der Windkraft auf See voranzutreiben, sind ebenfalls neue Regelungen geplant, wie es hieß. Konkret solle die sogenannte Umlagefähigkeit der Netzanbindung bereits genehmigter Projekte im Küstenmeer unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden. Das stößt auf Zustimmung in der Branche: „Der Vorschlag, die Netzanbindung von Flächen im Küstenmeer zu erleichtern, geht in die richtige Richtung. Die Regelung kann dazu beitragen, zusätzliche Potentiale für die Offshore-Windenergie zu heben und die Folgen der aktuellen Ausbaudelle für die Unternehmen und ihre etwa 24.000 Beschäftigten abzumildern", so Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore.
 

Dienstag, 20.04.2021, 10:32 Uhr
dpa
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Bund muss Anschlussförderung für Ü-20-Windturbinen neu regeln
Die Bundesregierung muss geplante Anschlusshilfen für Post-EEG-Windturbinen herunterfahren. Grund sind beihilferechtliche Bedenken der EU-Wettbewerbsbehörde.
(dpa) - Wie es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hieß, ist für die ausgeförderten Windanlagen nun eine neue, beihilfefeste Regelung geplant. Diese sei mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt und werde derzeit in der Bundesregierung abgestimmt. Außerdem seien Verbesserungen bei der Netzanbindung von Windparks auf hoher See geplant.

Anfang 2021 waren für die ersten Windanlagen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgelaufen, weil sie älter werden als 20 Jahre. Die Branche hatte große Sorge, dass dann viele Anlagen vom Netz gehen, weil der Betrieb sich nicht mehr lohnt. 

Die Ende 2020 verabschiedete EEG-Reform sah umfassende Regelungen für die Altanlagen vor. Es sollte für sie über eine Verordnung eine eigene, neue Förderung mit einem Anspruch auf eine Einspeisevergütung geschaffen werden, auf die Betreiber sich über Ausschreibungen bewerben können sollten. Diese Regelung wollte Brüssel aber nicht akzeptieren, weil dank der 20-jährigen EEG-Förderung die Anlagenbetreiber ihre Investitionen lange amortisieren konnten. 

Geplant ist nun eine beihilfefeste Regelung. Alle Anlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, sollen die Möglichkeit bekommen, den Strom vom Netzbetreiber vermarkten zu lassen. Bis Ende 2021 solle es zusätzlich einen "Aufschlag" auf den Marktwert geben. Weitergehende Lösungen oder Ausschreibungslösungen seien beihilferechtlich nicht zulässig, aber auch nicht erforderlich, hieß es. 

Dass das Bundeswirtschaftsministerium nun nach dem "Njet" aus Brüssel auf die für 2021 und 2022 geplanten Ausschreibungen für die U-20-Windturbinen verzichtet, bezeichnet der Bundesverband Windenergie (BWE) "einen stillen kosmetischen Schritt". BWE-Präsident Hermann Albers wörtlich: "Das passt in das bisherige Agieren des Ministeriums."

Das künftig nur noch allein der Marktwert die einzige Einnahmequelle für die Betreiber der Ü-20-Windturbinen sein soll, sieht der BWE kritisch. Zuletzt war dieser Marktwert, der bei etwa 80 % des Börsenstromwertes, auf knapp 3,3 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Für den Windenergie-Verband ist damit eine Schmerzgrenze erreicht: "Ob und vor allem bis wann bei der aktuellen Erlössituation von in der Regel unterhalb von 3,5 Cent/kWh ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb möglich ist, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Nach wie vor besteht die Sorge, dass wichtige Kapazitäten zu schnell aus dem Markt fallen und nicht durch Neubau ausgeglichen werden", heißt es in einer Verbandsmitteilung. Dies gefährde die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes.

Auch Oliver Krischer, Energieexperte der grünen Bundesfraktion, ist unzufrieden mit den Fachabteillungen im Ressort von Minister Peter Altmaier: "Wieder einmal hat die Bundesregierung nicht EU-konforme Regeln beschlossen. Fast kann man den Eindruck haben, das geschieht mit Absicht, um die gerade bei der CDU/ CSU ungeliebte Windkraft zu torpedieren. Wir brauchen hier schnell Klarheit." Sonst könnte 2021 das erste Jahr werden, wo der Anteil der erneuerbaren Energien nicht steigt, sondern durch die Stilllegung alter Windanlagen sinkt.

Von den Ü-20-Windturbinen mit einer installierten Leistung von gut 3.600 MW, die seit dem zurückliegenden Jahreswechsel keine EEG-Vergütung mehr erhalten, sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums bislang weniger als 90 MW abgebaut worden. Die befürchtete Rückbauwelle sei nicht ausgeblieben. Die meisten Betreiber hätten sich für den Weiterbetrieb für sogenannte ungeförderte Direktvermarktung entschieden. 

Um den Ausbau der Windkraft auf See voranzutreiben, sind ebenfalls neue Regelungen geplant, wie es hieß. Konkret solle die sogenannte Umlagefähigkeit der Netzanbindung bereits genehmigter Projekte im Küstenmeer unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden. Das stößt auf Zustimmung in der Branche: „Der Vorschlag, die Netzanbindung von Flächen im Küstenmeer zu erleichtern, geht in die richtige Richtung. Die Regelung kann dazu beitragen, zusätzliche Potentiale für die Offshore-Windenergie zu heben und die Folgen der aktuellen Ausbaudelle für die Unternehmen und ihre etwa 24.000 Beschäftigten abzumildern", so Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore.
 

Dienstag, 20.04.2021, 10:32 Uhr
dpa

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