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Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil zum Kohlekraftwerk Lünen stattgegeben.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) streitet seit Jahren gegen das Kohlekraftwerk im nordrhein-westfälischen Lünen. Im Juni vergangenen Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW eine BUND-Klage gegen die Betriebsgenehmigung abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.Die Umweltorganisation ging daraufhin zum Bundesverwaltungsgericht. Laut einer Mi
Donnerstag, 10.08.2017, 11:52 Uhr
Stefan Sagmeister
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