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Das Bundeswirtschaftsministerium sucht Rechtsberater für die Reprivatisierung von Sefe. Angebote können bis zum 27. Oktober eingereicht werden.
Für die geplante Reprivatisierung des bundeseigenen Energieunternehmens „SEFE Securing Energy for Europe GmbH“ (Sefe) stellt die Bundesregierung die rechtliche Begleitung auf. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat dazu Rechtsberatungsleistungen ausgeschrieben. Die Bekanntmachung wurde am 28. September im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist über das europäische Vergabeportal abrufbar.
Die Sefe mit Hauptsitz in Berlin ist unter anderem im Energiehandel, im Vertrieb sowie bei Gastransport und -speicherung tätig. Es handelt sich um die frühere Gazprom Germania, die der Bund während der Energiekrise 2022 übernommen und damit vor einer Insolvenz bewahrt hat.
Laut den Vergabeunterlagen sucht das Ministerium Rechtsberatung im Bereich Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions, M&A). Die Kanzlei soll das BMWE bei der „Eigenkapitalfinanzierung und Reprivatisierung“ von Sefe unterstützen. Weitere Einzelheiten zum geplanten Transaktionsmodell nennt die Bekanntmachung nicht. Auch ein Auftragswert ist dort nicht angegeben. Interessierte Kanzleien können ihre Angebote bis zum 27.
Oktober dieses Jahres einreichen.
Damit konkretisiert das Ministerium einen Prozess, den es im Frühjahr als ergebnisoffen beschrieben hatte. In der Regierungspressekonferenz vom 20.
April erklärte Tim-Niklas Wentzel, Sprecher des BMWE, für Sefe werde es einen Reprivatisierungsprozess geben. Die Bundesregierung prüfe dafür ergebnisoffen „ganz verschiedene Optionen“. Bei dem Prozess müsse zudem die Versorgungssicherheit Deutschlands und Europas berücksichtigt werden.
Die Reprivatisierung geht auf Auflagen der Europäischen Kommission zurück. Deutschland hatte sich gegenüber Brüssel dazu verpflichtet, mindestens 75
Prozent minus eine Aktie des Unternehmens wieder zu veräußern. Ein entsprechender Verkaufs- und Übertragungsvertrag muss nach der Kommissionsentscheidung grundsätzlich bis Ende 2028 unterzeichnet oder ein öffentliches Angebot veröffentlicht sein. Dabei soll mindestens der von einem unabhängigen Gutachter ermittelte Unternehmenswert erzielt werden.
Die EU-Auflagen schließen allerdings nicht aus, dass der Bund Teile der Sefe-Infrastruktur behält. In ihrer Beihilfeentscheidung zur Rekapitalisierung von Sefe vom 20.
Dezember 2022 hält die EU-Kommission unter Randnummer 127 fest, dass Deutschland Netz- und Speicheraktivitäten im deutschen Energiemarkt ganz oder teilweise in staatlichem Eigentum oder unter staatlicher Kontrolle halten darf. Dazu könnten etwa Speicher- oder Gasnetzbeteiligungen des Sefe-Konzerns gehören. Ob und in welchem Umfang der Bund von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, geht aus der aktuellen Ausschreibung nicht hervor.
Die Ausschreibung
„Rechtsberatung zur Reprivatisierung der SEFE GmbH“ ist im Vergabeportal der
EU einsehbar.
(ds)
Dienstag, 6.10.2026, 15:43 Uhr
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