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Die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) hat zur Verunsicherung bei Initiatoren von Bürgerenergieprojekten geführt. Allerdings können sie Ausnahmen geltend machen, wie Jan Bernhardt* berichtet.
Im Vorfeld stand der Entwurf des KAGB bei Umwelt- und Energieverbänden zu Recht unter starker Kritik, da sinnvolle und bewährte Bürgerenergieprojekte in der Gefahr standen, nicht mehr realisiert werden zu können. Der Gesetzgeber hat daraufhin Anpassungen vorgenommen, um diese Projekte weiterhin zu ermöglichen. Im Vorfeld sind deren Anforderungen jedoch genau zu prüfen, um weitreichende rechtliche
Montag, 28.04.2014, 09:05 Uhr
Redaktion
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