Per Bürgerentscheid nur aufgeschoben, nicht aber aufgehoben ist der Verkauf der städtischen Mehrheit an der Stadtwerke Düsseldorf AG.
Das in Nordrhein-Westfalen zuletzt mehrfach als Instrument gegen die Veräußerung kommunaler Energieunternehmen genutzte Bürgerbegehren ist nämlich im Fall Düsseldorf nur zwei Jahre wirksam.In Nordrhein-Westfalen hat die Bevölkerung seit der Reform der Kommunalverfassung im Jahr 1994 die Möglichkeit, direkten Einfluss auf politische Einzelentscheidungen ihrer Gemeindevertreter zu nehmen. „
Montag, 23.07.2001, 14:39 Uhr
Michael Pecka
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