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Energie & Management > Photovoltaik - Breiter Konsens für kommunale PV-Beteiligung
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Photovoltaik

Breiter Konsens für kommunale PV-Beteiligung

Ein neuer, gratis zugänglicher Mustervertrag zwischen "Betreibern" von Freiflächenanlagen und den Standortkommunen über deren finanzielle Beteiligung bekommt breiten Rückhalt.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hat am 7. Dezember einen neuen, kostenlosen Mustervertrag zwischen "Betreibern" von Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen und den jeweiligen Standortkommunen für deren Beteiligung an den Stromerlösen veröffentlicht. Anwalt Wiland Lehnert von Becker Büttner Held (BBH), die das zehnseitige Muster erstellt hat, sprach von einem "Branchenstandard" nach dem Vorbild des Onshore-Windkraft-Mustervertrages, den die Kanzlei schon für die Fachagentur Wind an Land erarbeitet hatte.

Der Sinn sei, so BNE-Geschäftsführer Robert Busch vor der Presse, das PV-Ausbauziel im neuen Koalitionsvertrag von 200.000 MW bis 2030 zu flankieren, zu dem noch drei Viertel der Leistung fehlten. Der Mustervertrag fußt auf der neu geschaffenen Kann-Bestimmung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021, bis zu 0,2 Cent pro kWh aus Freiflächenanlagen an die Standortkommune zu zahlen, um dort die Akzeptanz zu erhöhen und damit gerade ländlichen Gemeinden, so Busch weiter, "planbare und frei verfügbare" Einnahmen zu verschaffen.

Welche Verbände mit im Boot sind

Die Unterstützung aus der Energiebranche und aus den Kommunen ist in der Tat breit: Nicht nur haben Deutscher-Städte- und Gemeindebund (DStGB), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und Verband kommunaler Unternehmen (VKU) an dem Muster mitgewirkt und unterstützen es jetzt, sondern es haben sich in einer neuen Initiative "Sonne sammeln" bereits 17 Unternehmen als weitere Unterstützer zusammengefunden. Auf einer gleichnamigen Landingpage kann jeder Fragen zur Planung und Genehmigung sowie zum laufenden Betrieb von Freiflächenanlagen stellen und er soll darauf individuelle Antworten bekommen. Dort gibt es auch den Mustervertrag samt Beiblatt zum Download sowie laienverständliche Informationen zu den Thema.

Raus aus der Vorteilsgewährungs-Falle

Ein schriftlicher Vertrag solle "Transparenz" herstellen über die Beziehungen zwischen dem Anlagenbetreiber und der Kommune, so BBH-Anwalt Lehnert. Er riet Projektierern dazu, diesen erst nach dem Gemeinderats-Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans abzuschließen und vorher der Kommune "möglichst keine verbindlichen Zusagen" zu einer finanziellen Beteiligung zu machen, um nicht in eine Vorteilsgewährungs-Falle zu treten.

Umgekehrt hält Guido Ingwer vom Kölner PV-Projektentwickler Wattner Branchenunternehmen für gut beraten, dass sie sich an zuvor eventuell gemachte mündliche Zusagen halten, um mit der Gemeinde auch nach dem Bebauungsplan-Beschluss eine Vertrauensbasis zu haben, etwa beim Einvernehmen zum Bauantrag. Verstöße dagegen würden sich im "Buschfunk unter den Bürgermeistern" herumsprechen.

​"Kampf um die Flächen voll im Gange"

Finn Brüning vom DStGB sprach von einer "unheimlich erhöhten Nachfrage" aus Kommunen nach einem Mustervertrag, seit es den neuen Paragraphen 6 EEG 2021 zur kommunalen Beteiligung gibt. Er ist Leiter des Referats für Energiewirtschaft, Kommunalwirtschaft. Die Erlösbeteiligung könne freiwillige Leistungen der Gemeinden, wie ein Freibad oder eine Bücherei, erhalten helfen. Brüning: "Der Kampf um die Flächen ist schon voll im Gange."

Projektentwickler Guido Ingwer geht davon aus, dass die neue Kann-Abgabe von bis zu 0,2 Cent pro kWh in Stromdirektlieferverträgen (PPA) 1:1 eingepreist werden wird. Wird der PV-Strom gefördert, kann sich der Betreiber die Zahlung an die Gemeinde vom Netzbetreiber (aus dem EEG-Umlagenkonto) erstatten lassen, meinte BBH-Anwalt Lehnert. Er solle nur darauf achten, dass er die Zahlung an die Gemeinde tatsächlich in jenem Jahr bereits überweist, das er bis zum 28. Februar des Folgejahres mit dem Netzbetreiber abrechnet.

Die Zahlungen nach dem Mustervertrag stehen unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung des neuen Paragraphen 6 EEG 2021 durch die EU-Kommission. Die Prüfung der kommunalen Beteiligung in Brüssel läuft noch.

Welche Unternehmen von Anfang an mitmachen

Folgende Unternehmen sind Gründungsmitglieder der Initiative "Sonne sammeln" und lassen daher erwarten, dass sie zu Zahlungen an die Kommunen grundsätzlich bereit sind:
  • EnBW
  • Vattenfall
  • Baywa Re
  • Trianel
  • MVV Energie
  • Iberdrola
  • Lichtblick
  • Elektrizitätswerk Schönau
  • ASG Engineering
  • Rparc
  • Green Planet Energy
  • Maxsolar Energy Concepts
  • Solarblick
  • Solarkonzept
  • Solarpraxis Engineering
  • Wattmanufaktur
  • Wattner

Dienstag, 7.12.2021, 13:05 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Photovoltaik - Breiter Konsens für kommunale PV-Beteiligung
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Photovoltaik
Breiter Konsens für kommunale PV-Beteiligung
Ein neuer, gratis zugänglicher Mustervertrag zwischen "Betreibern" von Freiflächenanlagen und den Standortkommunen über deren finanzielle Beteiligung bekommt breiten Rückhalt.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hat am 7. Dezember einen neuen, kostenlosen Mustervertrag zwischen "Betreibern" von Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen und den jeweiligen Standortkommunen für deren Beteiligung an den Stromerlösen veröffentlicht. Anwalt Wiland Lehnert von Becker Büttner Held (BBH), die das zehnseitige Muster erstellt hat, sprach von einem "Branchenstandard" nach dem Vorbild des Onshore-Windkraft-Mustervertrages, den die Kanzlei schon für die Fachagentur Wind an Land erarbeitet hatte.

Der Sinn sei, so BNE-Geschäftsführer Robert Busch vor der Presse, das PV-Ausbauziel im neuen Koalitionsvertrag von 200.000 MW bis 2030 zu flankieren, zu dem noch drei Viertel der Leistung fehlten. Der Mustervertrag fußt auf der neu geschaffenen Kann-Bestimmung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021, bis zu 0,2 Cent pro kWh aus Freiflächenanlagen an die Standortkommune zu zahlen, um dort die Akzeptanz zu erhöhen und damit gerade ländlichen Gemeinden, so Busch weiter, "planbare und frei verfügbare" Einnahmen zu verschaffen.

Welche Verbände mit im Boot sind

Die Unterstützung aus der Energiebranche und aus den Kommunen ist in der Tat breit: Nicht nur haben Deutscher-Städte- und Gemeindebund (DStGB), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und Verband kommunaler Unternehmen (VKU) an dem Muster mitgewirkt und unterstützen es jetzt, sondern es haben sich in einer neuen Initiative "Sonne sammeln" bereits 17 Unternehmen als weitere Unterstützer zusammengefunden. Auf einer gleichnamigen Landingpage kann jeder Fragen zur Planung und Genehmigung sowie zum laufenden Betrieb von Freiflächenanlagen stellen und er soll darauf individuelle Antworten bekommen. Dort gibt es auch den Mustervertrag samt Beiblatt zum Download sowie laienverständliche Informationen zu den Thema.

Raus aus der Vorteilsgewährungs-Falle

Ein schriftlicher Vertrag solle "Transparenz" herstellen über die Beziehungen zwischen dem Anlagenbetreiber und der Kommune, so BBH-Anwalt Lehnert. Er riet Projektierern dazu, diesen erst nach dem Gemeinderats-Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans abzuschließen und vorher der Kommune "möglichst keine verbindlichen Zusagen" zu einer finanziellen Beteiligung zu machen, um nicht in eine Vorteilsgewährungs-Falle zu treten.

Umgekehrt hält Guido Ingwer vom Kölner PV-Projektentwickler Wattner Branchenunternehmen für gut beraten, dass sie sich an zuvor eventuell gemachte mündliche Zusagen halten, um mit der Gemeinde auch nach dem Bebauungsplan-Beschluss eine Vertrauensbasis zu haben, etwa beim Einvernehmen zum Bauantrag. Verstöße dagegen würden sich im "Buschfunk unter den Bürgermeistern" herumsprechen.

​"Kampf um die Flächen voll im Gange"

Finn Brüning vom DStGB sprach von einer "unheimlich erhöhten Nachfrage" aus Kommunen nach einem Mustervertrag, seit es den neuen Paragraphen 6 EEG 2021 zur kommunalen Beteiligung gibt. Er ist Leiter des Referats für Energiewirtschaft, Kommunalwirtschaft. Die Erlösbeteiligung könne freiwillige Leistungen der Gemeinden, wie ein Freibad oder eine Bücherei, erhalten helfen. Brüning: "Der Kampf um die Flächen ist schon voll im Gange."

Projektentwickler Guido Ingwer geht davon aus, dass die neue Kann-Abgabe von bis zu 0,2 Cent pro kWh in Stromdirektlieferverträgen (PPA) 1:1 eingepreist werden wird. Wird der PV-Strom gefördert, kann sich der Betreiber die Zahlung an die Gemeinde vom Netzbetreiber (aus dem EEG-Umlagenkonto) erstatten lassen, meinte BBH-Anwalt Lehnert. Er solle nur darauf achten, dass er die Zahlung an die Gemeinde tatsächlich in jenem Jahr bereits überweist, das er bis zum 28. Februar des Folgejahres mit dem Netzbetreiber abrechnet.

Die Zahlungen nach dem Mustervertrag stehen unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung des neuen Paragraphen 6 EEG 2021 durch die EU-Kommission. Die Prüfung der kommunalen Beteiligung in Brüssel läuft noch.

Welche Unternehmen von Anfang an mitmachen

Folgende Unternehmen sind Gründungsmitglieder der Initiative "Sonne sammeln" und lassen daher erwarten, dass sie zu Zahlungen an die Kommunen grundsätzlich bereit sind:
  • EnBW
  • Vattenfall
  • Baywa Re
  • Trianel
  • MVV Energie
  • Iberdrola
  • Lichtblick
  • Elektrizitätswerk Schönau
  • ASG Engineering
  • Rparc
  • Green Planet Energy
  • Maxsolar Energy Concepts
  • Solarblick
  • Solarkonzept
  • Solarpraxis Engineering
  • Wattmanufaktur
  • Wattner

Dienstag, 7.12.2021, 13:05 Uhr
Georg Eble

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