Neue Vorschriften bei der Verlegung von Glasfaserkabeln im Rahmen anderer Bauarbeiten fordern die Glasfaserverbände Breko und Buglas.
Die bisherigen Regelungen sehen vor, dass bei öffentlich (teil-) finanzierten Bauarbeiten die Pflicht besteht, Telekommunikationsunternehmen die Mitverlegung ihrer Breitbandinfrastruktur zu ermöglichen. Also wenn etwa eine Straße saniert wird oder neue Wasserleitungen eingebaut werden. Was eigentlich dazu gedacht war, den Breitbandausbau zu erleichtern, und zu beschleunigen, werde, so erläuterte B
Freitag, 21.06.2019, 14:50 Uhr
Günter Drewnitzky
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