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Energie & Management > Politik - Biomasse und Biomethan behalten Höchstwerte der Ausschreibungen
Quelle: Paul Preusser
Politik

Biomasse und Biomethan behalten Höchstwerte der Ausschreibungen

Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen der Biomasse- und Biomethananlagen der kommenden zwölf Monate auf dem Niveau des Vorjahres festgelegt.
Am 19. Februar veröffentlichte die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für die Ausschreibungen der Biomasse- und Biomethananlagen der kommenden zwölf Monate. Eine gute Nachricht für die Branche ist, dass sie auf dem Niveau des Vorjahres bleiben. Demnach beträgt der Höchstwert für neue Biomasseanlagen 19,43 Ct/kWh und der Wert für bestehende Biomasseanlagen 19,83 Ct/kWh. Für Biomethananlagen kann bis zu einem Wert von 21,03 Ct/kWh geboten werden.

„Mit der Festlegung der Höchstwerte für die Biomasse- und Biomethanausschreibungen auf dem Niveau des Vorjahres sorgen wir für stabile und verlässliche Bedingungen“, kommentierte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Ohne die erneuten Festlegungen hätten sich die Höchstwerte auf die deutlich niedrigeren, im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen Werte reduziert. Im Vorjahr hatte die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für Biomethananlagen und neue Biomasseanlagen um 10 Prozent erhöht.

Einbeziehung gesetzlicher Änderungen

In die Neubestimmung der Höchstwerte sind neben den prognostizierten Stromgestehungskosten auch Erlöse eingeflossen, die von den Anlagenbetreibern zusätzlich zur EEG-Vergütung erzielt werden können. Die vom Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat gebilligten Änderungen durch das sogenannte Biogas-Paket, die die Rahmenbedingungen für eine flexible Fahrweise der Anlagen verbessern, wurden dabei mit in den Blick genommen.

Die Beibehaltung der Höchstwerte bei den Biomasse-Ausschreibungen schaffe laut Behörde genügend Spielraum für die wirtschaftliche Teilnahme an weiteren Ausschreibungen. Bei den Biomethan-Ausschreibungen gelte es, die Auswirkungen der im Vorjahr vorgenommenen Höchstwerterhöhung sowie die Ausweitung von möglichen Geboten auf das gesamte Bundesgebiet abzuwarten. Bei der für Biomethananlagen vorgesehenen hochflexiblen Fahrweise würde zudem die mit dem Biogas-Paket beschlossene Erhöhung des Flexibilitätszuschlags, sobald sie anwendbar wird, die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern.

Die Festlegungen gelten jeweils für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten und damit bereits für die beiden Gebotstermine für Biomasse- und Biomethananlagen zum 1. April 2025. Die Festlegungen werden im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht und können im Internet abgerufen werden.

Die Festlegung des Höchstwerts für Biomasseanlagen und des Höchstwerts für Biomethananlagen steht im Internet bereit.

Mittwoch, 19.02.2025, 12:08 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Paul Preusser
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Biomasse und Biomethan behalten Höchstwerte der Ausschreibungen
Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen der Biomasse- und Biomethananlagen der kommenden zwölf Monate auf dem Niveau des Vorjahres festgelegt.
Am 19. Februar veröffentlichte die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für die Ausschreibungen der Biomasse- und Biomethananlagen der kommenden zwölf Monate. Eine gute Nachricht für die Branche ist, dass sie auf dem Niveau des Vorjahres bleiben. Demnach beträgt der Höchstwert für neue Biomasseanlagen 19,43 Ct/kWh und der Wert für bestehende Biomasseanlagen 19,83 Ct/kWh. Für Biomethananlagen kann bis zu einem Wert von 21,03 Ct/kWh geboten werden.

„Mit der Festlegung der Höchstwerte für die Biomasse- und Biomethanausschreibungen auf dem Niveau des Vorjahres sorgen wir für stabile und verlässliche Bedingungen“, kommentierte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Ohne die erneuten Festlegungen hätten sich die Höchstwerte auf die deutlich niedrigeren, im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen Werte reduziert. Im Vorjahr hatte die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für Biomethananlagen und neue Biomasseanlagen um 10 Prozent erhöht.

Einbeziehung gesetzlicher Änderungen

In die Neubestimmung der Höchstwerte sind neben den prognostizierten Stromgestehungskosten auch Erlöse eingeflossen, die von den Anlagenbetreibern zusätzlich zur EEG-Vergütung erzielt werden können. Die vom Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat gebilligten Änderungen durch das sogenannte Biogas-Paket, die die Rahmenbedingungen für eine flexible Fahrweise der Anlagen verbessern, wurden dabei mit in den Blick genommen.

Die Beibehaltung der Höchstwerte bei den Biomasse-Ausschreibungen schaffe laut Behörde genügend Spielraum für die wirtschaftliche Teilnahme an weiteren Ausschreibungen. Bei den Biomethan-Ausschreibungen gelte es, die Auswirkungen der im Vorjahr vorgenommenen Höchstwerterhöhung sowie die Ausweitung von möglichen Geboten auf das gesamte Bundesgebiet abzuwarten. Bei der für Biomethananlagen vorgesehenen hochflexiblen Fahrweise würde zudem die mit dem Biogas-Paket beschlossene Erhöhung des Flexibilitätszuschlags, sobald sie anwendbar wird, die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern.

Die Festlegungen gelten jeweils für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten und damit bereits für die beiden Gebotstermine für Biomasse- und Biomethananlagen zum 1. April 2025. Die Festlegungen werden im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht und können im Internet abgerufen werden.

Die Festlegung des Höchstwerts für Biomasseanlagen und des Höchstwerts für Biomethananlagen steht im Internet bereit.

Mittwoch, 19.02.2025, 12:08 Uhr
Susanne Harmsen

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