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Energie & Management > Niedersachsen - Biogasvergütung im EWE-Netz geklärt
Quelle: Fotolia / fotolium
Niedersachsen

Biogasvergütung im EWE-Netz geklärt

Verbände und EWE Netz haben sich im Streit um die EEG-Marktprämie geeinigt. Betreiber von Biogasanlagen in der Anschlussförderung sollen nun die volle Vergütung erhalten.
Betreiber von Biogasanlagen im Netzgebiet der EWE Netz GmbH können nach Angaben von Branchenverbänden wieder mit der vollen Vergütung rechnen. Nach einem Streit über die Berechnung der Marktprämie im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) haben sich der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen-Bremen (LEE), der Fachverband Biogas sowie Landvolk Niedersachsen mit dem Netzbetreiber auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt.

Nach Angaben des LEE erhalten Anlagenbetreiber in der sogenannten Anschlussförderung künftig wieder eine Auszahlung in voller Höhe ihres Zuschlagswertes aus der Ausschreibung. Die Einigung soll finanzielle Einbußen vermeiden, die aus einer zuvor unterschiedlichen Auslegung der EEG-Regeln entstanden waren.

Auslöser des Konflikts war eine Bestimmung im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023, konkret § 39g Absatz 6. In diesem Paragrafen definiert das Gesetz den sogenannten anzulegenden Wert, der für die Berechnung der Marktprämie maßgeblich ist. Laut Branchenverbänden hatte die Auslegung der Vorschrift durch den Netzbetreiber dazu geführt, dass einige Biogasanlagen mit deutlich geringeren Marktprämienzahlungen rechnen mussten.

Gerichtsurteil sorgte für Unsicherheit

Die Unsicherheit hatte auch eine gerichtliche Auseinandersetzung ausgelöst. Im November entschied das Landgericht Oldenburg zunächst zugunsten der EWE Netz. Das Gericht folgte damit der Argumentation des Netzbetreibers zur Auslegung der gesetzlichen Regelung. Für Betreiber von Anlagen in der zweiten Vergütungsperiode hätte dies nach Einschätzung der Verbände erhebliche wirtschaftliche Folgen haben können.

Die Branchenorganisationen warnten in diesem Zusammenhang vor finanziellen Belastungen für einzelne Anlagenbetreiber. Insbesondere Biogasanlagen, deren ursprüngliche EEG-Vergütung ausgelaufen ist und die sich nun in der Anschlussförderung befinden, seien auf stabile Erlöse angewiesen.

Eine Grundlage für die jetzt gefundene Lösung lieferte eine Entscheidung der Clearingstelle „EEG|KWKG“ aus dem Februar dieses Jahres. Die Einrichtung vermittelt bei Streitfällen zur Auslegung von Vorschriften aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Nach Angaben der Verbände orientiert sich die Einigung an dieser Entscheidung.

Laut einem Rundschreiben des LEE und des Fachverbands Biogas an betroffene Anlagenbetreiber wird die EWE Netz GmbH die Vergütung künftig auf Basis der Empfehlung der Clearingstelle auszahlen. Auch der Übertragungsnetzbetreiber Tennet habe diesem Vorgehen zugestimmt.

Erleichterung bei Biogasbetreibern

Silke Weyberg, Geschäftsführerin des Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen-Bremen, erklärte, der Dialog mit dem Netzbetreiber habe eine Lösung in einer rechtlich schwierigen Situation ermöglicht. Dadurch hätten sich drohende Insolvenzen einzelner Biogasanlagen vermeiden lassen.

Gleichzeitig verwies Weyberg darauf, dass die zugrunde liegende gesetzliche Regelung aus Sicht des Verbandes präzisiert werden müsse. Mit Blick auf eine kommende Novelle des EEG forderte sie eine eindeutigere Formulierung des betreffenden Passus, um ähnliche Konflikte künftig zu vermeiden.

Nach Angaben des LEE sollen die betroffenen Anlagenbetreiber nun direkt von der EWE Netz informiert werden. In der Praxis bedeutet die Einigung laut Verband, dass die Anlagen in der Regel eine Vergütung in Höhe ihres Zuschlagswertes aus der Ausschreibung erhalten. Bei der Berechnung des maßgeblichen Dreijahresdurchschnitts werde zudem der jeweilige Marktwert berücksichtigt. Damit orientiert sich die Vergütung weiterhin an den Erlösen aus der Stromvermarktung, wie es das Marktprämienmodell des EEG vorsieht.

Der Entscheid der Clearingstelle für Biomasseanlagen steht im Internet bereit.

Montag, 16.03.2026, 11:40 Uhr
Susanne Harmsen
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Niedersachsen
Biogasvergütung im EWE-Netz geklärt
Verbände und EWE Netz haben sich im Streit um die EEG-Marktprämie geeinigt. Betreiber von Biogasanlagen in der Anschlussförderung sollen nun die volle Vergütung erhalten.
Betreiber von Biogasanlagen im Netzgebiet der EWE Netz GmbH können nach Angaben von Branchenverbänden wieder mit der vollen Vergütung rechnen. Nach einem Streit über die Berechnung der Marktprämie im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) haben sich der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen-Bremen (LEE), der Fachverband Biogas sowie Landvolk Niedersachsen mit dem Netzbetreiber auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt.

Nach Angaben des LEE erhalten Anlagenbetreiber in der sogenannten Anschlussförderung künftig wieder eine Auszahlung in voller Höhe ihres Zuschlagswertes aus der Ausschreibung. Die Einigung soll finanzielle Einbußen vermeiden, die aus einer zuvor unterschiedlichen Auslegung der EEG-Regeln entstanden waren.

Auslöser des Konflikts war eine Bestimmung im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023, konkret § 39g Absatz 6. In diesem Paragrafen definiert das Gesetz den sogenannten anzulegenden Wert, der für die Berechnung der Marktprämie maßgeblich ist. Laut Branchenverbänden hatte die Auslegung der Vorschrift durch den Netzbetreiber dazu geführt, dass einige Biogasanlagen mit deutlich geringeren Marktprämienzahlungen rechnen mussten.

Gerichtsurteil sorgte für Unsicherheit

Die Unsicherheit hatte auch eine gerichtliche Auseinandersetzung ausgelöst. Im November entschied das Landgericht Oldenburg zunächst zugunsten der EWE Netz. Das Gericht folgte damit der Argumentation des Netzbetreibers zur Auslegung der gesetzlichen Regelung. Für Betreiber von Anlagen in der zweiten Vergütungsperiode hätte dies nach Einschätzung der Verbände erhebliche wirtschaftliche Folgen haben können.

Die Branchenorganisationen warnten in diesem Zusammenhang vor finanziellen Belastungen für einzelne Anlagenbetreiber. Insbesondere Biogasanlagen, deren ursprüngliche EEG-Vergütung ausgelaufen ist und die sich nun in der Anschlussförderung befinden, seien auf stabile Erlöse angewiesen.

Eine Grundlage für die jetzt gefundene Lösung lieferte eine Entscheidung der Clearingstelle „EEG|KWKG“ aus dem Februar dieses Jahres. Die Einrichtung vermittelt bei Streitfällen zur Auslegung von Vorschriften aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Nach Angaben der Verbände orientiert sich die Einigung an dieser Entscheidung.

Laut einem Rundschreiben des LEE und des Fachverbands Biogas an betroffene Anlagenbetreiber wird die EWE Netz GmbH die Vergütung künftig auf Basis der Empfehlung der Clearingstelle auszahlen. Auch der Übertragungsnetzbetreiber Tennet habe diesem Vorgehen zugestimmt.

Erleichterung bei Biogasbetreibern

Silke Weyberg, Geschäftsführerin des Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen-Bremen, erklärte, der Dialog mit dem Netzbetreiber habe eine Lösung in einer rechtlich schwierigen Situation ermöglicht. Dadurch hätten sich drohende Insolvenzen einzelner Biogasanlagen vermeiden lassen.

Gleichzeitig verwies Weyberg darauf, dass die zugrunde liegende gesetzliche Regelung aus Sicht des Verbandes präzisiert werden müsse. Mit Blick auf eine kommende Novelle des EEG forderte sie eine eindeutigere Formulierung des betreffenden Passus, um ähnliche Konflikte künftig zu vermeiden.

Nach Angaben des LEE sollen die betroffenen Anlagenbetreiber nun direkt von der EWE Netz informiert werden. In der Praxis bedeutet die Einigung laut Verband, dass die Anlagen in der Regel eine Vergütung in Höhe ihres Zuschlagswertes aus der Ausschreibung erhalten. Bei der Berechnung des maßgeblichen Dreijahresdurchschnitts werde zudem der jeweilige Marktwert berücksichtigt. Damit orientiert sich die Vergütung weiterhin an den Erlösen aus der Stromvermarktung, wie es das Marktprämienmodell des EEG vorsieht.

Der Entscheid der Clearingstelle für Biomasseanlagen steht im Internet bereit.

Montag, 16.03.2026, 11:40 Uhr
Susanne Harmsen

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