Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht die Klage gegen nachträgliche Kürzungen bei der Zuteilung des NAP I Ende April abschlägig beschied, wollen die unterlegenen Unternehmen Berufung einlegen.
Ob alle sieben Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vorgehen wollen, ist unklar. „Wir möchten das Verfahren definitiv fortführen“, betonte Michael Haase, der Leiter der Rechtsabteilung bei der Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH (Mibrag) gegenüber E&M. Die Mibrag hatte sich zusammen mit Eon, RWE, swb, Lafarge Zement, Saint Gobain und Steinbeis Temming Papier dagege
Mittwoch, 19.07.2006, 16:18 Uhr
Heidrun Rothweiler
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