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Energie & Management > Klimaschutz - Berliner Senat setzt neue Ziele beim Klimaschutz
Bild: Fotolia
Klimaschutz

Berliner Senat setzt neue Ziele beim Klimaschutz

Mit neuen Vorgaben und Vorschriften will der Berliner Senat den Klimaschutz in der Hauptstadt voranbringen.

(dpa) − Im neuen Energiewendegesetz ist das Ziel festgeschrieben, die klimaschädlichen CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 % und bis spätestens 2050 um mindestens 95 % im Vergleich zu 1990 zu senken. Der Senat hat jetzt den Entwurf beschlossen, er wird nun im Abgeordnetenhaus weiter beraten. Bisher waren die Zielwerte mit einem Minus bei den CO2-Emissionen von 60 % bis 2030 und um 85 % bis 2050 etwas weniger ambitioniert.

Um die Pläne umzusetzen, ist eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude geplant. Ab 2022 müssen demnach alle geeigneten Dachflächen dieser Gebäude zur Erzeugung erneuerbarer Energien genutzt werden. Die Einführung strengerer Standards für Neubauten und Sanierungen soll den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude senken.

Im Fuhrpark des Landes, der landeseigenen Unternehmen und Bezirke soll es bis 2030 möglichst nur noch CO2-freie Fahrzeuge geben. Das gilt für die Polizei genauso wie für die Stadtreinigung. Außerdem soll die Fernwärmeversorgung, an die 1,3 Mio. Haushalte angeschlossen sind, bis spätestens 2050 CO2-frei werden. Die Versorger sollen dazu Fahrpläne vorlegen. Momentan kommt hier meist noch Steinkohle zum Einsatz. Bis 2030 soll der Anteil von Wärme aus erneuerbarer Energie bereits bei rund 30 % liegen.

 


Dienstag, 13.04.2021, 11:47 Uhr
dpa
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Mit neuen Vorgaben und Vorschriften will der Berliner Senat den Klimaschutz in der Hauptstadt voranbringen.

(dpa) − Im neuen Energiewendegesetz ist das Ziel festgeschrieben, die klimaschädlichen CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 % und bis spätestens 2050 um mindestens 95 % im Vergleich zu 1990 zu senken. Der Senat hat jetzt den Entwurf beschlossen, er wird nun im Abgeordnetenhaus weiter beraten. Bisher waren die Zielwerte mit einem Minus bei den CO2-Emissionen von 60 % bis 2030 und um 85 % bis 2050 etwas weniger ambitioniert.

Um die Pläne umzusetzen, ist eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude geplant. Ab 2022 müssen demnach alle geeigneten Dachflächen dieser Gebäude zur Erzeugung erneuerbarer Energien genutzt werden. Die Einführung strengerer Standards für Neubauten und Sanierungen soll den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude senken.

Im Fuhrpark des Landes, der landeseigenen Unternehmen und Bezirke soll es bis 2030 möglichst nur noch CO2-freie Fahrzeuge geben. Das gilt für die Polizei genauso wie für die Stadtreinigung. Außerdem soll die Fernwärmeversorgung, an die 1,3 Mio. Haushalte angeschlossen sind, bis spätestens 2050 CO2-frei werden. Die Versorger sollen dazu Fahrpläne vorlegen. Momentan kommt hier meist noch Steinkohle zum Einsatz. Bis 2030 soll der Anteil von Wärme aus erneuerbarer Energie bereits bei rund 30 % liegen.

 


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