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Die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held will die Rückforderung von Netzentgeltbefreiungen gerichtlich überprüfen lassen.
Auslöser für die Überlegungen ist die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012. Nach dem Urteil vom 28. März 2019 ist die Finanzierung der erneuerbaren Energien über die EEG-Umlage keine Beihilfe, weil keine staatlichen Mittel fließen. Bisher hat das Urteil noch keine konkreten Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung, es wird
Freitag, 12.04.2019, 13:38 Uhr
Armin Müller
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