E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Biogas - Bayern nimmt Partei für Biogas
Quelle: Fotolia / Gerhard Seybert
Biogas

Bayern nimmt Partei für Biogas

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) fordert von der Bundesregierung, strenge Vorgaben aufzugeben, die Biogasanlagen über Gebühr belasteten.
Bei einem runden Tisch mit der Biogasbranche in München ergriff der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger Partei für deren Anliegen. „Die Genehmigung einer bäuerlichen Biogasanlage darf nicht schwieriger sein als für ein Flüssiggasterminal im Naturschutzgebiet!“, forderte er an die Adresse der Bundesregierung. An dem Treffen am 17. März haben Anlagenbetreiber sowie Vertreter von Verbänden, Hochschulen und Netzbetreibern teilgenommen.

Die Branchenvertreter hatten viele regulatorische Hemmnisse für die Biogaserzeugung thematisiert. Aiwanger unterstützte ihre Beschwerden: „Noch nie waren Biogasanlagen so wichtig für die dezentrale Wärme- und Stromerzeugung.“ Anstatt dieses Potenzial auszubauen, verfalle die Bundesregierung in einen Zertifizierungswahn und zieht die Handbremse. „Mit Maximalvorgaben werden die EU-Auflagen frühzeitig übererfüllt“, kritisierte der Minister.

Das schaffe europaweite Wettbewerbsverzerrungen zulasten der einheimischen Erzeuger, befürchtet Aiwanger. „Eine solche Überregulierung verhindert außerdem Innovationen und zügige Genehmigungen“, sagte er. Wer eine schnelle Energiewende wolle, dürfe Biogas nicht ausbremsen.

Drei restriktive Normen

Insbesondere drei Normen werden von Biogasanlagenbetreiber kritisiert:
  • Die Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV) sieht hohe Sicherheitsauflagen für die Lagerung von Gülle und noch höhere für die Lagerung von Gärresten vor, obwohl beide Stoffe nahezu identisch sind.
  • Die BioStrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioStrom-NachV) fordert Auflagen zur Zertifizierung von Biomasse, die zum Teil derzeit noch gar nicht umgesetzt werden können. Es fehlt sowohl an Zertifizierern als auch an eindeutigen Vorgaben.
  • Zudem müssen Güllekleinanlagen die Störfall-Verordnung einhalten, weil Biogas in Deutschland mit einer höheren Gefährdung und damit mit einem geringeren Schwellenwert von 10 Tonnen eingestuft wird. Die Verordnung gilt normalerweise für Anlagen der chemischen Industrie. In anderen EU-Ländern gelten diese höheren Anforderungen für Biomethan-Anlagen erst bei einem Schwellenwert von 50 Tonnen.
Bei Umbauten keine neue Zulassung

Hinzu kämen strenge Anlagen- und Einheitenzertifikate, die bei jeder Änderung von Biogasanlagen und bei jedem neu oder nur wenig geänderten Blockheizkraftwerk neu erworben werden müssen. Diese verhinderten die Verbesserung von Anlagen, weil sie zeitaufwändig und kostenintensiv ist.

Aiwanger kritisierte: „Dieser Dschungel aus Gesetzen und Zertifizierungen ist auf ein vernünftiges Maß zurückzustutzen.“ Er erwarte von der Bundesregierung „klare und faire Rahmenbedingungen“. Gerade die vielen kleinen Betriebe müssten im Sinne der Energiewende wettbewerbsfähig sein. Der Minister versprach, diese Wünsche aus der fachlichen Praxis bei Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorzubringen.

Freitag, 17.03.2023, 15:27 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Biogas - Bayern nimmt Partei für Biogas
Quelle: Fotolia / Gerhard Seybert
Biogas
Bayern nimmt Partei für Biogas
Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) fordert von der Bundesregierung, strenge Vorgaben aufzugeben, die Biogasanlagen über Gebühr belasteten.
Bei einem runden Tisch mit der Biogasbranche in München ergriff der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger Partei für deren Anliegen. „Die Genehmigung einer bäuerlichen Biogasanlage darf nicht schwieriger sein als für ein Flüssiggasterminal im Naturschutzgebiet!“, forderte er an die Adresse der Bundesregierung. An dem Treffen am 17. März haben Anlagenbetreiber sowie Vertreter von Verbänden, Hochschulen und Netzbetreibern teilgenommen.

Die Branchenvertreter hatten viele regulatorische Hemmnisse für die Biogaserzeugung thematisiert. Aiwanger unterstützte ihre Beschwerden: „Noch nie waren Biogasanlagen so wichtig für die dezentrale Wärme- und Stromerzeugung.“ Anstatt dieses Potenzial auszubauen, verfalle die Bundesregierung in einen Zertifizierungswahn und zieht die Handbremse. „Mit Maximalvorgaben werden die EU-Auflagen frühzeitig übererfüllt“, kritisierte der Minister.

Das schaffe europaweite Wettbewerbsverzerrungen zulasten der einheimischen Erzeuger, befürchtet Aiwanger. „Eine solche Überregulierung verhindert außerdem Innovationen und zügige Genehmigungen“, sagte er. Wer eine schnelle Energiewende wolle, dürfe Biogas nicht ausbremsen.

Drei restriktive Normen

Insbesondere drei Normen werden von Biogasanlagenbetreiber kritisiert:
  • Die Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV) sieht hohe Sicherheitsauflagen für die Lagerung von Gülle und noch höhere für die Lagerung von Gärresten vor, obwohl beide Stoffe nahezu identisch sind.
  • Die BioStrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioStrom-NachV) fordert Auflagen zur Zertifizierung von Biomasse, die zum Teil derzeit noch gar nicht umgesetzt werden können. Es fehlt sowohl an Zertifizierern als auch an eindeutigen Vorgaben.
  • Zudem müssen Güllekleinanlagen die Störfall-Verordnung einhalten, weil Biogas in Deutschland mit einer höheren Gefährdung und damit mit einem geringeren Schwellenwert von 10 Tonnen eingestuft wird. Die Verordnung gilt normalerweise für Anlagen der chemischen Industrie. In anderen EU-Ländern gelten diese höheren Anforderungen für Biomethan-Anlagen erst bei einem Schwellenwert von 50 Tonnen.
Bei Umbauten keine neue Zulassung

Hinzu kämen strenge Anlagen- und Einheitenzertifikate, die bei jeder Änderung von Biogasanlagen und bei jedem neu oder nur wenig geänderten Blockheizkraftwerk neu erworben werden müssen. Diese verhinderten die Verbesserung von Anlagen, weil sie zeitaufwändig und kostenintensiv ist.

Aiwanger kritisierte: „Dieser Dschungel aus Gesetzen und Zertifizierungen ist auf ein vernünftiges Maß zurückzustutzen.“ Er erwarte von der Bundesregierung „klare und faire Rahmenbedingungen“. Gerade die vielen kleinen Betriebe müssten im Sinne der Energiewende wettbewerbsfähig sein. Der Minister versprach, diese Wünsche aus der fachlichen Praxis bei Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorzubringen.

Freitag, 17.03.2023, 15:27 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.