Für Contracting-Kunden, die künftig nach der internationalen Bilanzierungs-Vorschrift IFRS ihren Abschluss erstellen müssen, kann sich dadurch die Zuordnung der über Contracting finanzierten Anlagen ändern: Wird das Contracting als eine Form des Leasing eingestuft, ist die Anlage in der Bilanz des Kunden aufzuführen.
Genau dieses ist aber oft nicht gewünscht: Industriebetriebe möchten die Energieversorgungs-Anlagen nicht in der eigenen Bilanz haben (off-balance-Bilanzierung); dies sei durchaus ein wichtiger Beweggrund, überhaupt einen Contracting-Vertrag abzuschließen, berichteten Contracting-Anbieter.Die IFRS-Bilanzierungs-Vorschriften, die ab dem Geschäftsjahr 2006 von Unternehmen anzuwenden sind,
Freitag, 8.06.2007, 14:47 Uhr
Armin Müller
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