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Energie & Management > Photovoltaik - Anleitung zur Teilnahme an Solardach-Auktionen erhältlich
Quelle: Shutterstock / Diyana Dimitrova
Photovoltaik

Anleitung zur Teilnahme an Solardach-Auktionen erhältlich

Für Handwerk und Projektierer veröffentlicht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) eine Hilfe, damit deutlich mehr gültige Fördergebote für gewerbliche Solardächer eingereicht werden.
Das Auktionsvolumen für Solarstromsysteme (PV) auf Gebäuden steigt in diesem Jahr von 300 MW wie im Vorjahr auf 2.300 MW Leistung. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz ein FAQ-Papier erstellen lassen, das die wichtigsten Fragen für eine erfolgreiche Teilnahme an den Förderausschreibungen der Bundesregierung für die Gebäude-Photovoltaik beantwortet.

Verteilt über drei Auktionstermine (1. April, 1. August, 1. Dezember 2022) werden die neuen Anlagen ausgeschrieben. Da in der Vergangenheit relativ viele Gebote aufgrund von Formfehlern vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen wurden, sei es nun besonders wichtig, viele gültige Gebote einzureichen, so der BSW. Im Jahr 2021 wurden für die beiden PV-Gebäude-Ausschreibungen von zusammen 300 MW nur gültige Gebote in Höhe von gerade einmal 383 MW eingereicht. Die Ausschreibungen ebenerdig errichteter Solarparks waren in den letzten Jahren regelmäßig mehrfach überzeichnet.

Tipps für gültige Gebote

Das mit Unterstützung der Innovationsplattform „The Smarter E Europe“ erstellte neue FAQ-Papier richtet sich an Handwerker und Projektierer. Es beantwortet häufig gestellte Fragen zur Teilnahmeberechtigung an den EEG-Ausschreibungen oder nach speziellen Anforderungen an das Gebäude, auf dem eine Solarstromanlage errichtet werden soll. Auch zulässige Gebotsmengen und Aspekte einer Anlagenzusammenfassung werden behandelt. Schließlich werden das Gebots- und Zuschlagsverfahren erläutert und Tipps gegeben, was besonders zu beachten ist.

Der BSW hofft auf ein wachsendes Teilnahmeinteresse an den kommenden PV-Auktionen. Neben den für 2022 fixierten Sonderausschreibungen könnte auch die starke Degression bei der Festvergütung gewerblicher Solardächer dazu beitragen. Seit Anfang letzten Jahres erhalten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nur noch Solarstromanlagen mit einer Leistung unterhalb von 300 kWp Leistung eine Förderung für den eingespeisten Solarstrom.

Betreiber von Solarstromanlagen mit einer höheren Leistung erhalten hingegen nur noch 50 Prozent ihres erzeugten Solarstroms vergütet, wenn sie zuvor nicht erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Im Falle einer Ausschreibungsteilnahme ist der Eigenverbrauch von Solarstrom jedoch ausgeschlossen. Diese Einschränkungen sowie eine zu starke Degression bei der Festvergütung hatten 2021 in Deutschland zu einem spürbaren Rückgang der Photovoltaik-Nachfrage im Gewerbesektor geführt.

Der BSW hält daher an seiner Kritik an den Ausschreibungen für Solarstromanlagen auf Gebäuden fest. Die Interessenvertretung der Solarbranche fordert neben dem Heraufsetzen der Ausschreibungsgrenze auf 1 MW von der Politik eine Zulassung von Eigenverbrauch auch im Falle einer Ausschreibungsteilnahme sowie eine schnelle EEG-Reform noch in diesem Frühjahr.

Das FAQ-Papier zur Auktion von PV-Dachanlagen kann im Internet erworben werden.

Dienstag, 25.01.2022, 13:29 Uhr
Susanne Harmsen
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Für Handwerk und Projektierer veröffentlicht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) eine Hilfe, damit deutlich mehr gültige Fördergebote für gewerbliche Solardächer eingereicht werden.
Das Auktionsvolumen für Solarstromsysteme (PV) auf Gebäuden steigt in diesem Jahr von 300 MW wie im Vorjahr auf 2.300 MW Leistung. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz ein FAQ-Papier erstellen lassen, das die wichtigsten Fragen für eine erfolgreiche Teilnahme an den Förderausschreibungen der Bundesregierung für die Gebäude-Photovoltaik beantwortet.

Verteilt über drei Auktionstermine (1. April, 1. August, 1. Dezember 2022) werden die neuen Anlagen ausgeschrieben. Da in der Vergangenheit relativ viele Gebote aufgrund von Formfehlern vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen wurden, sei es nun besonders wichtig, viele gültige Gebote einzureichen, so der BSW. Im Jahr 2021 wurden für die beiden PV-Gebäude-Ausschreibungen von zusammen 300 MW nur gültige Gebote in Höhe von gerade einmal 383 MW eingereicht. Die Ausschreibungen ebenerdig errichteter Solarparks waren in den letzten Jahren regelmäßig mehrfach überzeichnet.

Tipps für gültige Gebote

Das mit Unterstützung der Innovationsplattform „The Smarter E Europe“ erstellte neue FAQ-Papier richtet sich an Handwerker und Projektierer. Es beantwortet häufig gestellte Fragen zur Teilnahmeberechtigung an den EEG-Ausschreibungen oder nach speziellen Anforderungen an das Gebäude, auf dem eine Solarstromanlage errichtet werden soll. Auch zulässige Gebotsmengen und Aspekte einer Anlagenzusammenfassung werden behandelt. Schließlich werden das Gebots- und Zuschlagsverfahren erläutert und Tipps gegeben, was besonders zu beachten ist.

Der BSW hofft auf ein wachsendes Teilnahmeinteresse an den kommenden PV-Auktionen. Neben den für 2022 fixierten Sonderausschreibungen könnte auch die starke Degression bei der Festvergütung gewerblicher Solardächer dazu beitragen. Seit Anfang letzten Jahres erhalten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nur noch Solarstromanlagen mit einer Leistung unterhalb von 300 kWp Leistung eine Förderung für den eingespeisten Solarstrom.

Betreiber von Solarstromanlagen mit einer höheren Leistung erhalten hingegen nur noch 50 Prozent ihres erzeugten Solarstroms vergütet, wenn sie zuvor nicht erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Im Falle einer Ausschreibungsteilnahme ist der Eigenverbrauch von Solarstrom jedoch ausgeschlossen. Diese Einschränkungen sowie eine zu starke Degression bei der Festvergütung hatten 2021 in Deutschland zu einem spürbaren Rückgang der Photovoltaik-Nachfrage im Gewerbesektor geführt.

Der BSW hält daher an seiner Kritik an den Ausschreibungen für Solarstromanlagen auf Gebäuden fest. Die Interessenvertretung der Solarbranche fordert neben dem Heraufsetzen der Ausschreibungsgrenze auf 1 MW von der Politik eine Zulassung von Eigenverbrauch auch im Falle einer Ausschreibungsteilnahme sowie eine schnelle EEG-Reform noch in diesem Frühjahr.

Das FAQ-Papier zur Auktion von PV-Dachanlagen kann im Internet erworben werden.

Dienstag, 25.01.2022, 13:29 Uhr
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