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Der grundzuständige Messstellenbetreiber wird sichtbar. Kann er sich im neuen Lichte auch profilieren? Unternehmen wie Stromnetz Hamburg machen sich dazu derzeit intensiv Gedanken.
Künftig können Stromkunden zwei Rechnungen erhalten. Eine vom Lieferanten und eine vom Messstellenbetreiber. „Damit wird nicht nur der Preis des Messstellenbetriebs noch sichtbarer, sondern der Messstellenbetreiber selbst auch“, ist Eric Kallmeyer, Bereichsleiter Messwesen bei Stromnetz Hamburg, überzeugt. Aber die Möglichkeiten, sich als Messstellenbetreiber in der gar nicht neuen, ab
Freitag, 19.08.2016, 09:29 Uhr
Fritz Wilhelm
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