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Bisher wurde kein Gebrauch von Braunkohlekraftwerken in der Sicherheitsreserve gemacht. Die Betreiber erhalten in diesem Jahr Abschläge von insgesamt 149 Mio. Euro.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache19/915) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Grünen (19/686) hervor. Die „Sicherheitsbereitschaft“ von insgesamt 2,7 GW (2 700 MW) Braunkohlekapazität wurde im Sommer 2016 im Energiewirtschaftsgesetz (§ 13g EnWG) festgelegt. Die betreffenden Kraftwerke, d
Donnerstag, 8.03.2018, 16:54 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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