Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Im Norden von Rheinland-Pfalz diskutieren zwei Versorger eine Fusion. Die Energieversorgung bleibt von der möglichen Kooperation allerdings ausgenommen.
Zwei kommunale Versorgungsunternehmen in Rheinland-Pfalz wollen ihre Kräfte bündeln. Dabei handelt es sich um die Servicebetriebe Neuwied und die Stadtwerke Bendorf aus dem Norden des Bundeslandes.
Der neue kommunale Dienstleister würde nach einer Fusion etwa 230 Beschäftigte aufweisen. Sie sind auch bisher an ihren jeweiligen Stellen mit ähnlichen Aufgaben befasst: in den Bereichen Abwasser, Bauhof, Straßenunterhaltung und Winterdienst, Grün- und Friedhofspflege, Trinkwasserversorgung und bei technischen Dienstleistungen.
Eine Zusammenarbeit in Energiebereichen ist nicht vorgesehen. Dafür unterhält die Stadt Neuwied bereits einen eigenen Versorger: die Stadtwerke Neuwied. Sie sind der Grundversorger für Strom in der großen kreisangehörigen Kreisstadt des Landkreises mit selbem Namen.
Anders in Bendorf am Rhein: Hier ist die Energieversorgung Mittelrhein (EVM) Platzhirsch beim Strom. Die verbandsfreie Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz leistet sich keine eigene Energie-Infrastruktur. Für Bendorf wäre ein Zusammengehen in den angestammten Tätigkeitsfeldern eher wichtig im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel. So sei „eine leistungsfähigere, wirtschaftlichere und zukunftssichere Struktur“ zu gewährleisten, sagt der Erster Beigeordnete Peter Schneider laut einer Mitteilung.
Die Stadtwerke Neuwied sind bereits länger Partner der Nachbarkommune. Sie liefern eine halbe Million Kubikmeter Wasser jährlich aus dem Engerser Feld nach Bendorf. Bendorfs Bürgermeister Christoph Mohr sieht eine Fusion als „strategische Weichenstellung“ für seine Kommune.
Ob es dazu kommt, ist nicht nur von organisatorischen Rahmenbedingungen abhängig. Auch rechtliche Fragen sind noch zu klären. Voraussetzung für das Zusammengehen sei, heißt es in der Mitteilung weiter, dass die vom Finanzamt bestätigte Umsatzsteuerbefreiung der Servicebetriebe Neuwied auch in einer gemeinsamen Struktur weiter gilt.
Donnerstag, 8.01.2026, 17:07 Uhr
Volker Stephan
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