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Energie & Management > Stromnetz - VIK kritisiert zu starre Flexibilitätsvorgaben
Quelle: Katia Meyer-Tien
Stromnetz

VIK kritisiert zu starre Flexibilitätsvorgaben

Industrielle Flexibilität soll stärker an realen Produktionsabläufen ausgerichtet werden. Der VIK fordert dafür längere Übergangsfristen und differenzierte Regeln.
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) hat sich in die Debatte um die künftigen Industrienetzentgelte eingeschaltet. In einer Stellungnahme zum Orientierungspapier der Bundesnetzagentur unterstützt der Verband die geplante stärkere Ausrichtung auf Flexibilität grundsätzlich. Er fordert jedoch an mehreren Stellen Änderungen. Aus Sicht des VIK müssen die künftigen Regelungen die sehr unterschiedlichen Produktions- und Laststrukturen der Industrie stärker berücksichtigen. Seine Forderungen hat der Verband in einer 14-seitigen Stellungnahme am 5. Juni veröffentlicht.

Im Mittelpunkt der VIK-Kritik steht die zu starke Vereinfachung industrieller Flexibilität. Laut dem Verband unterscheiden sich die Möglichkeiten von Unternehmen, ihren Stromverbrauch netz- oder systemdienlich anzupassen, erheblich. Die Potenziale hingen von Branche, Produktionsverfahren und einzelnen Fertigungsschritten ab. Häufig entstünden Flexibilitäten nicht direkt in den Produktionsanlagen, sondern in vorgelagerten Energieversorgungs- oder Querschnittsprozessen. Werden solche Anlagen regulatorisch nicht berücksichtigt, könnten erhebliche Potenziale ungenutzt bleiben.

Der Verband lehnt deshalb eine einheitliche Lösung für alle Industriebetriebe ab. In seiner Stellungnahme fordert er abgestufte Flexibilitätsanforderungen, damit auch Unternehmen mit begrenzten technischen Möglichkeiten weiterhin Zugang zu Netzentgeltentlastungen erhalten. Zudem müsse die Bundesnetzagentur mehrere Wege zulassen, um die Anforderungen nachzuweisen. Die industrielle Realität sei zu vielfältig, um sie über ein einziges Referenzmodell abzubilden.
 
„Stellungnahme zum BNetzA-Orientierungspapier Industrienetzentgelte der BNetzA vom 22 April 2026“ zum Download
(zum Öffnen bitte auf das PDF klicken)
Quelle: VIK

Zehn Jahre Übergangsfrist gefordert

Besonders kritisch bewertet der VIK die vorgesehenen Übergangsregelungen. Viele Unternehmen hätten ihre Produktionsprozesse über Jahre auf ein gleichmäßiges Lastprofil ausgerichtet und erhebliche Investitionen in entsprechende Anlagen getätigt. Eine Umstellung auf neue Flexibilitätsanforderungen lasse sich deshalb nicht innerhalb weniger Jahre umsetzen. Der Verband fordert daher eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren für bestehende Sonderregelungen bei den Netzentgelten. Die von der Bundesnetzagentur diskutierte Frist bis Ende 2031 hält der VIK für zu kurz.

Ein weiteres zentrales Anliegen betrifft das Risiko, Netzentgeltentlastungen vollständig zu verlieren. Nach Vorstellung des Industrieverbandes sollten einzelne Abweichungen von Flexibilitätsvorgaben − etwa durch Revisionen oder Wartungsarbeiten − nicht unmittelbar zum Wegfall der gesamten Entlastung führen. Stattdessen schlägt der Verband ein sogenanntes Flexibilitätskonto vor. Unternehmen könnten dabei Übererfüllungen in bestimmten Zeiträumen mit Untererfüllungen in anderen Zeiträumen verrechnen.

Darüber hinaus fordert der VIK mehr Spielraum bei der Ermittlung von Referenzlasten − also jener Ausgangslasten, mit denen spätere Lastverschiebungen verglichen werden können. Die Bundesnetzagentur müsse verschiedene Berechnungsmethoden zulassen, da Produktionsprozesse und Lastverläufe stark voneinander abwichen. Der Verband fordert, auf Symmetrieanforderungen bei der Lastflexibilität zu verzichten. Das heißt: Unternehmen sollten Flexibilitätsziele auch dann erfüllen können, wenn sie ihren Stromverbrauch überwiegend nur erhöhen oder nur senken können.

Flexibilität soll freiwillig bleiben

Grundsätzlich unterstützt der Verband das Ziel, industrielle Lastflexibilität stärker für Netzstabilität und die Integration erneuerbarer Energien zu nutzen. Allerdings dürften Unternehmen nicht faktisch zu Leistungen verpflichtet werden, die technisch oder wirtschaftlich kaum möglich seien. Flexibilität müsse auf freiwilligen und anreizbasierten Mechanismen beruhen. Zusätzlich regt der VIK an, auch andere Beiträge zur Energiewende zu berücksichtigen. Dazu zählen etwa langfristige Stromlieferverträge für erneuerbare Energien (Power Purchase Agreements, PPA) sowie die Teilnahme an Regelenergiemärkten.

Der Verband begrüßt zwar die laufenden Pilotprojekte der Bundesnetzagentur zu neuen Industrienetzentgelten, sieht deren Aussagekraft aber begrenzt. Die Zahl der teilnehmenden Unternehmen sei gering und die Auswahlkriterien seien nicht transparent. Deshalb sollten zentrale regulatorische Entscheidungen auf einer breiteren Datengrundlage beruhen.

Die 14-seitige „Stellungnahme zum BNetzA-Orientierungspapier „Industrienetzentgelte“ der BNetzA vom 22.04.2026“ des VIK steht auf der Internetseite des Verbandes zum Download bereit.

Montag, 8.06.2026, 11:59 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Stromnetz - VIK kritisiert zu starre Flexibilitätsvorgaben
Quelle: Katia Meyer-Tien
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VIK kritisiert zu starre Flexibilitätsvorgaben
Industrielle Flexibilität soll stärker an realen Produktionsabläufen ausgerichtet werden. Der VIK fordert dafür längere Übergangsfristen und differenzierte Regeln.
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) hat sich in die Debatte um die künftigen Industrienetzentgelte eingeschaltet. In einer Stellungnahme zum Orientierungspapier der Bundesnetzagentur unterstützt der Verband die geplante stärkere Ausrichtung auf Flexibilität grundsätzlich. Er fordert jedoch an mehreren Stellen Änderungen. Aus Sicht des VIK müssen die künftigen Regelungen die sehr unterschiedlichen Produktions- und Laststrukturen der Industrie stärker berücksichtigen. Seine Forderungen hat der Verband in einer 14-seitigen Stellungnahme am 5. Juni veröffentlicht.

Im Mittelpunkt der VIK-Kritik steht die zu starke Vereinfachung industrieller Flexibilität. Laut dem Verband unterscheiden sich die Möglichkeiten von Unternehmen, ihren Stromverbrauch netz- oder systemdienlich anzupassen, erheblich. Die Potenziale hingen von Branche, Produktionsverfahren und einzelnen Fertigungsschritten ab. Häufig entstünden Flexibilitäten nicht direkt in den Produktionsanlagen, sondern in vorgelagerten Energieversorgungs- oder Querschnittsprozessen. Werden solche Anlagen regulatorisch nicht berücksichtigt, könnten erhebliche Potenziale ungenutzt bleiben.

Der Verband lehnt deshalb eine einheitliche Lösung für alle Industriebetriebe ab. In seiner Stellungnahme fordert er abgestufte Flexibilitätsanforderungen, damit auch Unternehmen mit begrenzten technischen Möglichkeiten weiterhin Zugang zu Netzentgeltentlastungen erhalten. Zudem müsse die Bundesnetzagentur mehrere Wege zulassen, um die Anforderungen nachzuweisen. Die industrielle Realität sei zu vielfältig, um sie über ein einziges Referenzmodell abzubilden.
 
„Stellungnahme zum BNetzA-Orientierungspapier Industrienetzentgelte der BNetzA vom 22 April 2026“ zum Download
(zum Öffnen bitte auf das PDF klicken)
Quelle: VIK

Zehn Jahre Übergangsfrist gefordert

Besonders kritisch bewertet der VIK die vorgesehenen Übergangsregelungen. Viele Unternehmen hätten ihre Produktionsprozesse über Jahre auf ein gleichmäßiges Lastprofil ausgerichtet und erhebliche Investitionen in entsprechende Anlagen getätigt. Eine Umstellung auf neue Flexibilitätsanforderungen lasse sich deshalb nicht innerhalb weniger Jahre umsetzen. Der Verband fordert daher eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren für bestehende Sonderregelungen bei den Netzentgelten. Die von der Bundesnetzagentur diskutierte Frist bis Ende 2031 hält der VIK für zu kurz.

Ein weiteres zentrales Anliegen betrifft das Risiko, Netzentgeltentlastungen vollständig zu verlieren. Nach Vorstellung des Industrieverbandes sollten einzelne Abweichungen von Flexibilitätsvorgaben − etwa durch Revisionen oder Wartungsarbeiten − nicht unmittelbar zum Wegfall der gesamten Entlastung führen. Stattdessen schlägt der Verband ein sogenanntes Flexibilitätskonto vor. Unternehmen könnten dabei Übererfüllungen in bestimmten Zeiträumen mit Untererfüllungen in anderen Zeiträumen verrechnen.

Darüber hinaus fordert der VIK mehr Spielraum bei der Ermittlung von Referenzlasten − also jener Ausgangslasten, mit denen spätere Lastverschiebungen verglichen werden können. Die Bundesnetzagentur müsse verschiedene Berechnungsmethoden zulassen, da Produktionsprozesse und Lastverläufe stark voneinander abwichen. Der Verband fordert, auf Symmetrieanforderungen bei der Lastflexibilität zu verzichten. Das heißt: Unternehmen sollten Flexibilitätsziele auch dann erfüllen können, wenn sie ihren Stromverbrauch überwiegend nur erhöhen oder nur senken können.

Flexibilität soll freiwillig bleiben

Grundsätzlich unterstützt der Verband das Ziel, industrielle Lastflexibilität stärker für Netzstabilität und die Integration erneuerbarer Energien zu nutzen. Allerdings dürften Unternehmen nicht faktisch zu Leistungen verpflichtet werden, die technisch oder wirtschaftlich kaum möglich seien. Flexibilität müsse auf freiwilligen und anreizbasierten Mechanismen beruhen. Zusätzlich regt der VIK an, auch andere Beiträge zur Energiewende zu berücksichtigen. Dazu zählen etwa langfristige Stromlieferverträge für erneuerbare Energien (Power Purchase Agreements, PPA) sowie die Teilnahme an Regelenergiemärkten.

Der Verband begrüßt zwar die laufenden Pilotprojekte der Bundesnetzagentur zu neuen Industrienetzentgelten, sieht deren Aussagekraft aber begrenzt. Die Zahl der teilnehmenden Unternehmen sei gering und die Auswahlkriterien seien nicht transparent. Deshalb sollten zentrale regulatorische Entscheidungen auf einer breiteren Datengrundlage beruhen.

Die 14-seitige „Stellungnahme zum BNetzA-Orientierungspapier „Industrienetzentgelte“ der BNetzA vom 22.04.2026“ des VIK steht auf der Internetseite des Verbandes zum Download bereit.

Montag, 8.06.2026, 11:59 Uhr
Davina Spohn

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