Die Verwendung von Emissionsgutschriften aus CDM-Projekten ist bis 2020 garantiert. Was für den Einsatz der Zertifikate im EU-Emissionshandel zu beachten ist, erklärt Hans-Jürgen Nantke*.
Die Klimaverhandlungen in Durban brachten einige wegweisende Entscheidungen hervor: eine zweite Verpflichtungsperiode für das Kioto-Protokoll sowie die Absichtserklärung, bis 2015 ein für alle verbindliches internationales Klimaabkommen zu beschließen. Ungeachtet dessen gibt es für den Clean Development Mechanism (Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung, CDM) bereits bestehende konkrete Regeln
Dienstag, 17.01.2012, 09:44 Uhr
Redaktion
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