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Energie & Management > Politik - Verbände hoffen auf Bundestag für EEG und Netzpaket
Quelle: Shutterstock / canadastock
Politik

Verbände hoffen auf Bundestag für EEG und Netzpaket

Das Bundeskabinett hat EEG-Novelle und Netzanschlusspaket beschlossen. Branchenverbände und Unternehmen kritisieren zentrale Regelungen und verlangen Änderungen im Bundestag.
Mit dem Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und zum Netzanschlusspaket beginnt nach der Sommerpause das parlamentarische Verfahren. Mehrere Verbände und Unternehmen aus der Energiewirtschaft sehen in den Gesetzentwürfen jedoch weiterhin erheblichen Änderungsbedarf. Sie kritisieren unter anderem die geplanten Regelungen zum Netzanschluss, zu Redispatch-Vorgaben sowie zur Förderung erneuerbarer Energien.

Der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz mit Sitz in Berlin hält insbesondere eine Priorisierung von Netzanschlussanfragen durch den Gesetzgeber für notwendig. Nach Angaben des Unternehmens ist die Zahl der Anträge deutlich gestiegen. Der Geschäftsführer Operations Dirk Biermann erklärte, 50 Hertz habe bereits Zusagen für mehr als 90 Netzanschlussprojekte mit einer Anschlussleistung von knapp 35.000 MW erteilt. „Darüber hinaus liegen für unsere Regelzone Anträge mit weiteren 85.000 MW vor, was mehr als die deutsche Jahreshöchstlast ist“, sagte er. 

Erneuerbare Energien ausgebremst

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bewertet den Kabinettsbeschluss kritisch. Präsidentin Ursula Heinen-Esser erklärte, die intensive Verbändebeteiligung habe kaum zu inhaltlichen Verbesserungen gegenüber den Referentenentwürfen geführt. Das Netzanschlusspaket bleibe aus Sicht des Verbandes vor allem auf die Interessen der Netzbetreiber ausgerichtet. „Die Verantwortung für Verzögerungen beim Netzausbau wird den Erzeugern übertragen, während an die Netzbetreiber nur wenige zusätzliche Anforderungen gestellt werden“, monierte sie.

So würde ab 2027 von kleinen Solaranlagen Direktvermarktung gefordert, obwohl der langsame Smart-Meter-Rollout dies technisch noch gar nicht ermögliche. Heinen-Esser befürwortete eine Trennung von EEG und Netzpaket. Vielmehr sollten im Netzpaket Übertragungs- und Verteilnetze gemeinsam adressiert werden, um die Flexibilität von Erzeugung und Verbrauch besser zu erschließen.

Kritisch sieht der BEE außerdem die vorgesehenen Redispatch-Regelungen. Zwar solle der Redispatch-Vorbehalt bereits mit der Netzanschlusszusage und nicht erst mit der Inbetriebnahme einer Anlage gelten. Gleichzeitig könnten Netzbetreiber den Vorbehalt jedoch einseitig um bis zu 18 Monate verlängern. Nach Einschätzung des Verbandes verschlechtert sich die Regelung dadurch gegenüber dem Referentenentwurf.

Auch bei der EEG-Novelle erkennt der BEE nach eigenen Angaben keine wesentlichen Änderungen. Der Verband sieht weiterhin Nachteile für Direktbelieferungsmodelle und Power Purchase Agreements (PPA). Insgesamt gefährdeten die Entwürfe aus Sicht des BEE Investitionen, Arbeitsplätze und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Bundestag müsse deshalb im weiteren Verfahren nachbessern.

Bioenergie ohne Perspektive

Ähnliche Kritik kommt von den im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) zusammengeschlossenen Bioenergieverbänden. Nach Angaben des HBB übernimmt die Bundesregierung den Referentenentwurf nahezu unverändert. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, warnt, dass die geplanten Ausschreibungsvolumina langfristig zu einem Rückgang gesicherter Bioenergieleistung führen könnten.

Zudem kritisiert sie die vorgesehene Streichung der Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-Blockheizkraftwerke. Nach Einschätzung des HBB würden dadurch Investitionen in flexible erneuerbare Erzeugungskapazitäten erschwert.

VDMA Power Systems mit Sitz in Frankfurt am Main sieht ebenfalls Nachbesserungsbedarf. Nach Angaben des Verbandes schaffen die Entwürfe nicht die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für Windenergie, Photovoltaik und Biogas. Positiv bewertet der Verband das zusätzliche Ausschreibungsvolumen von 12 GW für Windenergie an Land. Gleichzeitig fordert er, den gesetzlichen Anschluss- und Einspeisevorrang für erneuerbare Energien beizubehalten sowie die geplanten Redispatch-Regelungen finanzierungsfähig auszugestalten.

Darüber hinaus verlangt der Verband höhere Ausschreibungsvolumina für resiliente Photovoltaik sowie Anpassungen bei der Bioenergie. Angesichts der geopolitischen Lage müsse außerdem die physische und digitale Sicherheit aller an das Stromnetz angeschlossenen Energieanlagen gestärkt werden. Insgesamt richten alle drei Organisationen ihre Erwartungen nun an den Deutschen Bundestag, der die Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren beraten und gegebenenfalls ändern wird. (sh)

Donnerstag, 30.07.2026, 14:49 Uhr
Susanne Harmsen
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Verbände hoffen auf Bundestag für EEG und Netzpaket
Das Bundeskabinett hat EEG-Novelle und Netzanschlusspaket beschlossen. Branchenverbände und Unternehmen kritisieren zentrale Regelungen und verlangen Änderungen im Bundestag.
Mit dem Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und zum Netzanschlusspaket beginnt nach der Sommerpause das parlamentarische Verfahren. Mehrere Verbände und Unternehmen aus der Energiewirtschaft sehen in den Gesetzentwürfen jedoch weiterhin erheblichen Änderungsbedarf. Sie kritisieren unter anderem die geplanten Regelungen zum Netzanschluss, zu Redispatch-Vorgaben sowie zur Förderung erneuerbarer Energien.

Der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz mit Sitz in Berlin hält insbesondere eine Priorisierung von Netzanschlussanfragen durch den Gesetzgeber für notwendig. Nach Angaben des Unternehmens ist die Zahl der Anträge deutlich gestiegen. Der Geschäftsführer Operations Dirk Biermann erklärte, 50 Hertz habe bereits Zusagen für mehr als 90 Netzanschlussprojekte mit einer Anschlussleistung von knapp 35.000 MW erteilt. „Darüber hinaus liegen für unsere Regelzone Anträge mit weiteren 85.000 MW vor, was mehr als die deutsche Jahreshöchstlast ist“, sagte er. 

Erneuerbare Energien ausgebremst

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bewertet den Kabinettsbeschluss kritisch. Präsidentin Ursula Heinen-Esser erklärte, die intensive Verbändebeteiligung habe kaum zu inhaltlichen Verbesserungen gegenüber den Referentenentwürfen geführt. Das Netzanschlusspaket bleibe aus Sicht des Verbandes vor allem auf die Interessen der Netzbetreiber ausgerichtet. „Die Verantwortung für Verzögerungen beim Netzausbau wird den Erzeugern übertragen, während an die Netzbetreiber nur wenige zusätzliche Anforderungen gestellt werden“, monierte sie.

So würde ab 2027 von kleinen Solaranlagen Direktvermarktung gefordert, obwohl der langsame Smart-Meter-Rollout dies technisch noch gar nicht ermögliche. Heinen-Esser befürwortete eine Trennung von EEG und Netzpaket. Vielmehr sollten im Netzpaket Übertragungs- und Verteilnetze gemeinsam adressiert werden, um die Flexibilität von Erzeugung und Verbrauch besser zu erschließen.

Kritisch sieht der BEE außerdem die vorgesehenen Redispatch-Regelungen. Zwar solle der Redispatch-Vorbehalt bereits mit der Netzanschlusszusage und nicht erst mit der Inbetriebnahme einer Anlage gelten. Gleichzeitig könnten Netzbetreiber den Vorbehalt jedoch einseitig um bis zu 18 Monate verlängern. Nach Einschätzung des Verbandes verschlechtert sich die Regelung dadurch gegenüber dem Referentenentwurf.

Auch bei der EEG-Novelle erkennt der BEE nach eigenen Angaben keine wesentlichen Änderungen. Der Verband sieht weiterhin Nachteile für Direktbelieferungsmodelle und Power Purchase Agreements (PPA). Insgesamt gefährdeten die Entwürfe aus Sicht des BEE Investitionen, Arbeitsplätze und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Bundestag müsse deshalb im weiteren Verfahren nachbessern.

Bioenergie ohne Perspektive

Ähnliche Kritik kommt von den im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) zusammengeschlossenen Bioenergieverbänden. Nach Angaben des HBB übernimmt die Bundesregierung den Referentenentwurf nahezu unverändert. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, warnt, dass die geplanten Ausschreibungsvolumina langfristig zu einem Rückgang gesicherter Bioenergieleistung führen könnten.

Zudem kritisiert sie die vorgesehene Streichung der Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-Blockheizkraftwerke. Nach Einschätzung des HBB würden dadurch Investitionen in flexible erneuerbare Erzeugungskapazitäten erschwert.

VDMA Power Systems mit Sitz in Frankfurt am Main sieht ebenfalls Nachbesserungsbedarf. Nach Angaben des Verbandes schaffen die Entwürfe nicht die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für Windenergie, Photovoltaik und Biogas. Positiv bewertet der Verband das zusätzliche Ausschreibungsvolumen von 12 GW für Windenergie an Land. Gleichzeitig fordert er, den gesetzlichen Anschluss- und Einspeisevorrang für erneuerbare Energien beizubehalten sowie die geplanten Redispatch-Regelungen finanzierungsfähig auszugestalten.

Darüber hinaus verlangt der Verband höhere Ausschreibungsvolumina für resiliente Photovoltaik sowie Anpassungen bei der Bioenergie. Angesichts der geopolitischen Lage müsse außerdem die physische und digitale Sicherheit aller an das Stromnetz angeschlossenen Energieanlagen gestärkt werden. Insgesamt richten alle drei Organisationen ihre Erwartungen nun an den Deutschen Bundestag, der die Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren beraten und gegebenenfalls ändern wird. (sh)

Donnerstag, 30.07.2026, 14:49 Uhr
Susanne Harmsen

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