Bei der Öffnung des französischen Strommarktes hat die EU-Kommission einen Rückschlag erlitten.
Das Europäische Gericht in Luxemburg setzte am 15. Dezember eine Entscheidung der Kommission, nach der der Staatskonzern Electricite de France (EdF) 1,2 Mrd. Euro Beihilfen an den französischen Staat zurückzahlen muss, außer Kraft.
Die Regierung in Paris hatte EdF 1997 in ein privatrechtliches Unternehmen umgewandelt. Bei dieser Gelegenheit wurde das Unternehmenskapit
Dienstag, 15.12.2009, 15:13 Uhr
Tom Weingärtner
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