Das Schweizer Bundesamt für Energie hat die Obergrenze der Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien im Jahr 2009 bei umgerechnet 0,28 Cent/kWh festgelegt.
Das Bundesamt beziffert den Ertrag aus der Einspeisevergütung mit umgerechnet rund 160 Mio. Euro, die für Maßnahmen im Rahmen des Energiegesetzes (EnG) nächstes Jahr bereit stehen. Erwartet wird von der "kostendeckenden Einspeisevergütung" (KEV) eine Ausschüttung von rund 50 Mio. Euro an die Ökostrom-Erzeuger. Mit 56 Mio. Euro werden die dem Netzbetreiber anfallend
Freitag, 29.08.2008, 10:57 Uhr
Marc Gusewski
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