Am 15. Dezember haben die eidgenössischen Räte das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) verabschiedet, das die schrittweise Öffnung des Schweizer Strommarktes regelt.
Nach Inkrafttreten des EMG können Großverbraucher – das Kriterium dafür sind 20 Mio. kWh im Jahr – ihren Stromversorger frei wählen, sechs Jahre danach soll das auch für Haushaltskunden möglich sein. Die Verteilwerke dürfen ab Beginn der Liberalisierung 20 % ihres Strom-Jahresabsatzes an nicht-zugelassene Kunden auf dem freien Markt einkaufen. In Kleinanlagen aus erneuerbaren Energien
Dienstag, 2.01.2001, 15:50 Uhr
Angelika Riedel
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