Die belgische Regulierungsbehörde Creg hat einen herben Rückschlag erlitten. Sie darf die im September von den heimischen Stadtwerken beantragten Tariferhöhungen für 2008 für die Verteilung von Strom und Gas nicht untersagen. Einem Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts zufolge hat Creg ihre Kompetenzen überschritten.
Darin heißt es, Creg verfüge nicht über die Befugnis, den Weiterverteilern die Kosten, insbesondere Abschreibungssätze, vorzuschreiben. Die Creg habe deren Buchhaltung als "Eckstein der Tariffindung" zu akzeptieren.Die Erhöhung der Verteilertarife zum 1. Janaur 2008 dürften die Endverbraucher spüren. Der Anteil der Verteilertarife in der Strom- und Gasrechnung machen 15 % beim Strom und 25
Dienstag, 6.11.2007, 09:32 Uhr
Rainer Lütkehus
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