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Offene Zuteilungsansprüche verfallen zum Ende der Handelsperiode. Welche bitteren Konsequenzen sich daraus ergeben, erläutern Rechtsanwälte Ines Zenke und Carsten Telschow*.
Haben Sie für die zweite Handelsperiode auf eine höhere Zuteilung geklagt, weil Sie der Überzeugung sind, dass Ihnen mehr Emissionszertifikate zustehen, als die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Ihnen zugeteilt hatte?Als die Frist am 30. April 2013 ablief, in der Sie Ihre übrigen Zertifikate aus der zweite H
Donnerstag, 27.09.2018, 10:32 Uhr
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